Beiträge von RedStonedLife2000

    Solange man nicht Online beim spielen ist kann nichts passieren. Schauen wir mal was in den nächsten Wochen passiert.

    Ich Berichte....

    Ich muss mich selbst korrigieren. Ein vollständiger Werksreset löscht keine Log Dateien die von der Konsole abgelegt werden. Diese bleiben für immer unberührt.. Im Grunde lassen sich auf der Switch 2 keine solche Spuren verbergen. Wenn einmal über MIG Switch ein Spiel (auch Offline) mit einem ungültigen Zertifikat gestartet wurde - und jedes Spielzertifikat ist einmalig, wird das eingeloggt und führt unweigerlich zu einem Bann. Da du schon mal mit der Konsole online warst, wurden inzwischen die Log Daten übermittelt. Ich finde dein Selbst Experiment führt zu keiner neuen Erkenntnisse, da wir bereits auf der SwitchV1 wissen, wohin dass führt. Du schenkst zu leichtfertig eine online fähige Switch 2 Konsole her.

    So, ich habe jetzt 1 Woche mit der MiG Switch auf der Switch 2 getestet immer mit de aktuellesten Update.

    Alles läuft. Ich habe als Test nur Roms aus der Szene verwendet. Solange gespielt wurde immer Offline.

    Danach immer wieder online aber immer ohne Mig Switch. Nichts passiert. Man kann ohne Probleme dann wieder online gehen und den Shop besuchen oder updaten.

    Spielregel: Mit der Mig immer offline. Danach kann man genau so Online gehenohne Risiko. Gibt leider viele Märchen.......

    Schon mal was von Telemetrie Daten gehört? Im Hintergrund erfasst das System alle Historie detailliert wie ein Flugschreiber und sendet diese bei der nächsten Gelegenheit an Nintendo. Bei illegalen ROMS ist die Frage nicht ob sondern wann deine Konsole als nächstes gebannt wird. Wenn schon Offline dann konsequent nur Offline bleiben und danach das System VOLLSTÄNDIG reseten, sodass ALLE Spuren verwischt werden können und nichts nach außen zu gelangen.

    Hier kannst du dich bisschen schlau lesen, was der Vorgänger für ein Security System besaß. Und es geht da nur um die Switch 1, bei der Switch 2 wissen wir bis heute garnichts und man sollte davon ausgehen, dass Nintendo die letzten Jahren nicht geschlafen hat.


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    ich dachte immer, hier würden alle mit den eigenen Kopien spielen :face_blowing_a_kiss:

    Sei mir nicht böse, aber bei den Meisten wird die Flashcard eher für Piraterie genutzt und dafür wäre der Preis noch angemessen und falls es bei dem einen oder anderen ned zutreffend ist, entschuldige ich mich dafür. Wenigen Ausnahmen mag es durchaus geben. Aber wieso sollte man denn über 100 Tacken und mehr für so eine Flashcard ausgeben wollen?. Einfach nur der Bequemlichkeit halber, dass einem das Wechseln oder Mitnehmen der Cartridges erspart bleibt. Mir scheint der Nutzen in keinem Verhältnis zum Preis zu stehen, insofern wen es nur um die eigenen erworbenen Spiele handelt. Ich sehe daher keinen besonderen Mehrwert, es auf einen Versuch ankommen zulassen, zumal die Switch Cartridges winzig klein sind und in jeden handelsüblichen Reise-Taschen, die genügend Stauraum bieten und in den Aufbewahrungsfächer mehrfach reinpassen. .

    Ich bezog mich hier auf den gesamten Service.


    Bin ehrlich gesagt kein Freund von.

    Da wird es garantiert eine Sammelklage geben.

    Ich bin ebenfalls kein Verfechter dieses Systems. Und wie Sandmann schon schrieb, ist das sehr grenzwertig, wie Nintendo dagegen vorgeht oder einem Konsolen Besitzer die Zügel aus der Hand nimmt.

    Sobald man einen Konsolen Bann kassiert, jetzt mal dahingestellt ob es gerechtfertigt ist, lässt sich auf der Konsole absolut goanix mit anstellen. Konsolen Bann ist ein Konsolen Bann und das lebenslänglich, egal wie mild das Vergehen angeblich war. Dass Nintendo sogar soweit geht und dass du deine physisch erworbenen Titel nicht mal updaten darfst, sollte eine unzulässige Praxis sein, gerade im Hinblick auf die Game keycards, die du käuflich erwirbst aber keine Daten aus den Servern beziehen kannst. Sprich damit kauft man sich die Katze im Sack.

    Falsch. Nur wenn ich die Premium nutze. Man kann sich aber trotzdem ins E-Shop einloggen. Ist aber halt nur langweilig.

    Mit Online Service impliziert man meistens die Online Mitgliedschaft des Nintendo Switch Online, welche benötigt wird, um die diversen Online-Services auf der Switch zu nutzen, was Generationen davor noch gratis war. Das Premium Modell stellt das Erweiterungspack dar.


    Und ich habe dir doch dargelegt, aus welchen Gründen Nintendo dir den Zugriff auf den Nintendo Servern gänzlich verbietet (eShop, Account Verwaltung und Spiele-Updates und so Kram). Wenn einer der Gründen nicht zutrifft und dir bei der Konsolen Sperre keinerlei Schuld zutrifft und Nintendo dich versehentlich sperrt, bestünde noch die Möglichkeit den Support anzufragen, dass dies nochmals überprüft werden sollte, falls Nintendo einen Fehler unterlaufen sein sollte. Andernfalls kann man einen Anwalt konsultieren oder sich an den Verbraucherschutz wenden.

    Vielleicht hilft dir auch diese Darlegung. In dem folgenden Reddit Thread, wurde eine Switch 2 Konsole eines Besitzer ohne ersichtlichen Grund gesperrt. Nach dem der Nintendo Support diese Sperre nicht nachvollziehen konnte un mehreren Male Anläufe benötigt hatten bei der Zentrale diese Sperre zu rügen, wurde die Konsolen Sperre wieder aufgehoben.


    Dort steht, dass man sich nicht mit dem Erwerb der Switch die Genehmigung für den Onlineservice Mit kauft.

    Ist ja auch logisch, weil der Onlineservice (NSO) extra zu erwerben ist. Was dir den Zugang zu Nintendo Dienste verwehrt, sind folgende Sachverhalte.


    Zitat
    • Mittels des Nintendo-Accounts ausgeführte rechtswidrige, belästigende, hasserfüllte, verleumderische, in beschämende, beleidigende, obszöne, sexuell eindeutige oder anderweitig anstößige Handlungen.
    • Die Angabe unrichtiger oder falscher Daten bei der Registrierung oder Nutzung des Nintendo-Accounts.
    • Erstellung, Weitergabe oder Abspielen nicht autorisierter Kopien von Spielen, Anwendungen, Software, zusätzlichen Inhalten, Musik, Bildern, Videos und sonstigen Inhalten, die über den Nintendo-Account-Service verfügbar sind; Erstellung neuer Versionen Digitaler Produkte oder anderer über den Nintendo-Account-Service verfügbarer Inhalte („abgeleitete Werke“).
    • Verwendung von Cheats, Automationssoftware (Bots), Hacks, Mods oder sonstigen unzulässigen Geräten oder sonstiger unzulässiger Software, die konzipiert wurden, um den Nintendo-Account-Service oder einen Teil davon abzuändern, oder die Verwendung eines nicht autorisierten Benutzergeräts oder einer nicht autorisierten Modifikation des Benutzergeräts, sowie der Versuch den Quellcode des Nintendo-Account-Services abzuleiten.
    • Erlangung unbefugten Zugriffs auf Computer, Hardware, Ausrüstung, Server oder Netzwerke von Nintendo, die der Unterstützung des Nintendo-Account-Services dienen; das Hosten, Abfangen, Emulieren oder Rückentwickeln („Reverse Engineering“) von Bestandteilen des Nintendo-Account-Services oder Umleiten von Kommunikationsprotokollen, die von Nintendo im Rahmen des Nintendo-Account-Services verwendet werden, ungeachtet der dazu eingesetzten Methode.
    • Beteiligung an Handels- oder Werbeaktivitäten oder Organisieren von Treffen über den Nintendo-Account.
    • Verkauf, Eintausch, Abtretung oder anderweitige Übertragung eines Nintendo-Accounts oder Verkauf des Zugriffs auf einen Nintendo-Account an andere natürliche oder juristische Personen.
    • Posten, Versenden oder anderweitige Verfügbarmachung von Inhalten über den Nintendo-Account-Service, die die Rechte anderer verletzen, einschließlich aller Patentrechte, Markenrechte, Geschäftsgeheimnisse, Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte, Bildnisrechte und sonstige geistige Eigentums- oder Schutzrechte.
    • Posten, Versenden oder anderweitige Verfügbarmachung von Inhalten über den Nintendo-Account-Service, die personenbezogene Daten (einschließlich Fotos, Bilder und Videos) von Dritten enthalten, ohne deren Erlaubnis.
    • Verkauf, Handel, Abtretung, Gewährung von Nutzungsrechten oder anderweitige Übertragung virtuellen Eigentums gegen echtes Geld oder gegen Guthaben, das einem Nintendo-Account gutgeschrieben wurde, wobei „virtuelles Eigentum“ auf Funktionen von Spielen oder sonstige Inhalte bezieht, die kostenlos oder gegen spielinterne virtuelle Währung mit anderen Nutzern getauscht werden können.
    • Betrügerische Handlungen in Bezug auf den Nintendo-Account-Service (im Speziellen in Bezug auf Transaktionen in Nintendo-Shop-Services).

    Es heißt AGB und nicht AGBs - richtig, da kann alles drinstehen, ob es rechtens ist steht jedoch wieder auf einem anderen Blatt Papier!

    Solange sich das Hausrecht im Rahmen der Gesetze bewegt, ist das ein geltendes Recht. Das wollte ich damit sagen. Mann sollte auch ein privates vom gewerbliches Hausrecht unterscheiden. Nintendo darf ohne triftigen Grund keinen den Zugang verweigern. Das gilt für alle Plattformen wie Discord, Youtube oder Twitter. Und ehrliche gesagt fängt die Diskussion mit dir engstirnig und auf eine Vorstellung beharrend an.

    Nintendo darf alles, hat das Hausrecht!
    Wenn sie nicht wollen, dass DU Mario kart spielst, dann wollen sie das nicht. Offline kannst Du ja!

    Ich würde mal sagen das Hausrecht sollte nicht über das geltende Recht stehen. Da kann Nintendo gerne mit ihrem Hausrecht oder in ihre Regeln oder AGBs schreiben, was die wollen - das juckt nur keinen, denn zuerst gilt das was im nationalen Recht steht. Und dann erst die AGB.

    Es sei denn, Nintendo kann es begründen, dass es sich um Piracy oder einen Cheater handelt.


    Sonst könnte man ja auch als Chef von ALDI in die AGB schreiben: "Wer hier einkauft muss nackt sein". Wäre dummerweise gegen das geltende Recht. :grinning_face_with_smiling_eyes:

    S1 Game auf ner S2, also eher unwahrscheinlich mit CFW.

    Du bringst da die Dinge etwas durcheinander. Bislang wurde berichtet, dass es hauptsächlich bei Mig Besitzern Sperren gab, aber mir sind keine vermehrten willkürliche Bans aufgrund der Nutzung von legalen SW1 Cartridges auf der Switch 2 bekannt. Ich werde auch nicht das Internet danach durchforsten um die eine oder andere Annahme als Fakt umzudeuten.

    Ja, wir bewegen uns damit in die Wahrscheinlichkeitstheorie wie wahrscheinlich es ist als Fussgänger von einem Auto erfasst zu werden.

    Ist wohl passiert, und sämtliche nachweise waren vergeblich.

    Gibt es da irgendwelche Quellen, denn das einfachste ist immer ins Blaue hinein raten. Und ein Restrisiko gab es immer bei Privat Käufen, auch seit es diesen Bootrom Exploit gibt und viele unwissentlich (sage ich mal) nach dem Experimentieren mit CFWs ihre Konsolen nie jubgfräulich zurücksetzten und später online spazieren gehen und wundern warum die Kosnole zu einem späteren Zeitpunkt von Nintendo gebannt wird. Sobald eine Konsole gehackt wird öffnest du damit die Büchse der Pandora und solche Missbrauchsfälle häufen sich.

    Und gab es bei dem Geschädigten in Vergangenheit eine Verbindung zu Modding oder dergleichen, wo nämlich eine Konsole geflaggt und zu einem späteren Zeitpunkt gebannt wurde? Die MigSwitch ist sehr unbekannt und dürften nur die allerwenigsten einen Namen sein. Wir Nerds, die sich hier rumtreiben, machen einen ganz winzigen Teil da draussen aus. Wenn einer wegen eines Konsolen Banns öffentlich echauffiert und gleich den Finger darauf zeigt, dem Mig Missbrauch zum Opfer gefallen zu sein, dann versichere ich dir, dass er in Vergangenen schon mal was mit Modding was zutun haben könnte und eventuell die Konsole aus anderen Gründen gebannt worden ist.

    Ich verstehe jetzt nicht ganz. Ist das dir jetzt widerfahren? Falls ja, kannst du an den Nintendo Support eine Mail schreiben mit den Nachweisen. Dennoch beim eigentlichen Thema zu bleiben. Täglich wandern über Aber von tausenden Spiele durch den Gebrauchthandel, im Vergleich dazu dürften Mig Karten verschwindend gering oder noch weniger im Umlauf sein. Die Chancen stehen da entsprechend davon betroffen zu sein im Promille Bereich, da fällst du wahrscheinlicher eher einen Betrüger auf Kleinanzeigen der dich übers Ohr hauen möchte in die Händen. Und das Nintendo auch Mist baut, obwohl sie ein ausgeklügeltes Sicherheitssystem nutzen, was den Unterschied erkennt (beachte den Post weiter oben), macht das ganze noch unwahrscheinlicher, dass wenn es doch mal passiert von Einzelfällen die Rede ist. Man sollte sich daher nicht den Kopf zerbrechen.

    Dann wars halt n s1 game.

    ist doch wurscht, wenns wahr sein sollte, wirds eng mitm gebrauchtmarkt!!!

    Lassen wir mal die Kirche im Dorf. Wie viele denn nutzen überhaupt diese MIG Switch. Das sollte unbedeutend wenige sein in Betracht dessen wie groß der Gebrauchwarenhandel bei Switch Spielen ist. Auf ein gebrauchtes Spiel zu stoßen, dessen Zertifikat bereits im Umlauf ist und Nintendo anhand des User Verhaltens und andere Parameter ein legit Gamecard von einer MIG ungefähr unterscheiden kann, kommt einer Lotterie gleich. Außerdem besteht in Deutschland rechtlich eine Art Unschuldsvermutung. Nintendo bannt nicht wie sie lustig sind. Und den Sachverhalt mit der MIG Flashcard kennt Nintendo mit Sicherheit.

    User berichteten ja Konsolen Banns wegen der Mig Flashcard auf der Switch 2, wo viele schrieben, dass sie eigentlich damit auf der Switch (OLED) gefahrlos unterwegs waren. Ich erinnere mich an einige Aussagen von Mike Heskin (auch bekannt als hexkyz) über die Mig Flashcard. Da waren einige interessante Details die wahrscheinlich sich auf der Switch 2 jetzt so zutragen.

    Zitat

    Nintendo scheint leicht in der Lage zu sein, die Möglichkeit zu patchen, ein Zertifikat zu verwenden, das nicht zum Spielwagen passt. Möglicherweise werden sie dies in Zukunft tun.


    Mike erwähnt auch ein zweites Sicherheitssystem zur Überprüfung von Spielkarten, die Nintendo bereithält, da man sich bewusst ist, dass das aktuelle Sicherheitssystem möglicherweise Schwachstellen aufweist. Es ist möglich, dass der MigSwitch Nintendo dazu anspornt, dieses zweite Schema auf einem Switch-Nachfolger zu aktivieren oder es sogar auf der Switch zu aktivieren, wenn sie möchten.

    Denn ein ordnungsgemäßer Dump der eigenen Cartridge würde sich ja theoretisch absolut nicht von der echten Cartridge unterscheiden oder ?

    Da Nintendo anfänglich die Nutzung und Ausführen der MiG Karte auf der Switch 2 blockieren konnte und es ein Update benötigt hat, um sie wieder funktionstüchtig zu machen, wurde diese These würde ich mal sagen widerlegt. Solange wir nicht wissen wie die MiG in ihrer Grundzügen funktioniert (bislang ist es nicht ganz bekannt) und welche zusätzlichen Sicherheitsmerkmale die Switch 2 birgt und diese wohl eine längere Zeit uns verborgen bleibt, kann diese Aussage verjährt sein und die Karten müssen neu gemischt werden.

    Nintendo kann doch niemanden einfach bannen, nur weil man die MIG mal eingelegt hat, um sie zu testen.

    Man sollte sich von dem Gedanken verabschieden, dass Nintendo nur zu den Raubkopierer Böse sei. Nintendo ist wie alles andere kein Wohlfahrtsverein sondern will soviel Kohle machen wie es nur irgendwie geht, je mehr umso besser. Nicht um des Sozialen Willens wegen sondern damit man das Imperium weiter ausbauen und schützen kann. Und solches Modding Zeug Flashkarte und ähnliche Vorrichtungen hat Nintendo überhaupt nicht gerne.

    Sie würden deine Konsole auch bannen wollen, wenn sie nur wittern können, dass du ein Mig Flashkarte irgendwo in der Schublade verstaubt liegen hast. Können sie zwar nicht, aber du verstehst was ich meine.


    Das ganze mit der MiG ist eh momentan ein Kopfsprung ins unbekannte Gewässer. Damit läuft man wohl Gefahr leicht gebannt zu werden, wenn man nicht weiss was man tut. Ob eine only Flugmodus + Werksreset Strategie dich vor einem Bann bewahrt, ist auch etwas schwierig zu beantworten. Wer weiß schon, ob Nintendo sich nicht ein Hintertürchen offen lässt und ein Werksreset die Konsole nicht ganz jungfräulich zurücksetzt. Ob man nun überzeugt ist bei richtiger Handhabe unentdeckt zu bleiben und man in den Entwickler der MiG mehr vertrauen schenkt als ein Unternehmen das ihre eigene Hardware besser kennt wie kein zweiter, muss jeder selbst entscheiden und diese Risiken kalkulieren. :winking_face:

    In dem folgenden Reddit Thread (1-2 Tage alt) berichten wieder mehrere MiG User gebannt worden zu sein, nach dem sie ausschließlich ihre eigenen gedumpten Spiele nutzten. Daher äußerste Vorsicht, denn solch einen Konsolen Bann ist lebenslang und mindert auch den Wert einer Konsole signifikant.

    Aus der Community switch2hacks auf Reddit: MiG flash ban
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    www.reddit.com

    Reddit und co. sind mittlerweile übrigens schon voll mit Leuten deren Switch 2 fürs nutzen einer Mig, angeblich auch bei legalen Dumps, gebannt wurde.

    z. B.: https://www.reddit.com/r/switc…ts/1lcv0wy/mig_flash_ban/

    Das habe ich auch gelesen bei meinem Discord Channel meines Vertrauens. Bei solchen Meldung aber erstmal bisschen Zeit ins Land ziehen lassen, um es genauer zu analysieren. Sandmann ist auch unser Versuchskaninchen. :grinning_squinting_face:


    Erst hieß es, Geräte würden „bricken“ oder in Bootloops geraten.
    Dann kam das Gerücht auf, Nintendo könne Karten über veränderte Spannungen erkennen.

    Die beiden Gerüchten stammten ja von einem und demselben User, dem man meiner Meinung nach zu viel Bedeutung schenkte. Und das die MIG Flashcard auf Anhieb nicht funktionierte, zeigt eben dass die Entwickler der Karte etwas übersehen haben könnten und die MIG eine Switch 1 Cartridge doch nicht perfekt nachahmt. Daher würde es mich interessieren, was das Update nun verändert hat dass es jetzt wieder geht.

    Kann man rechtlich dagegen vorgehen. Ich denke später wird es eine Sammelklage geben.
    Nintendo hat nicht das Recht einen vorzuschreiben von wo man sich die Software kaufen soll.
    Das tut dem Image auch nicht so gut.

    Wahrscheinlich wurde der Key von einer unseriösen Seite erworben, die sich das illegal beschafft hat. Diese Keys können von Nintendo gesperrt und wenn nötig die jeweilige Konsole auf der der Key eingelöst wurde, gebannt werden. Bei Key Reseller immer aufpassen wo ihr euch die Keys besorgt.

    Okay, dass überrascht mich, dass wohl ein Software Update gereicht hat, diese Barriere zu umschiffen. Aber dennoch stufe ich diesen Vorgang trotzdem als sehr gefährlich ein.


    Wir wissen eben nicht, wo Nintendo sonst noch ihre Indikatoren eingebaut hat. Nintendo hatte ihre Konsole zumindest dahingehend präparieren können, die Flashkarte von einer normalen Switch 1 Cartridge zu unterscheiden. Damit läuft man ins offene Messer, und könnte im Fadenkreuz stehen und einen Bann kassieren. Da Nintendo registrieren kann, ob eine Flashkarte denn zum Einsatz kam.


    Und ich frage mich, ob das einem Wert ist, zwar der Bequemlichkeit halber mehrere seiner Spiele von einer Flashcard aus abspielen zu können, aber dafür seinen Online Zugang auf eine brandneue und teure Konsole zu riskieren. Und ausserdem sind uns die Tragweite und die Konsequenzen nicht bekannt und wie Nintendo diesmal wohl oder übel reagieren wird, wenn der Bannhammer geschwungen wird.


    Für mich wäre der Spass daher etwas zu waghalsig nur für Switch 1 Spiele, wo die meisten der Spiele sich auf einem 720p OLED Screen eh besser und knackiger spielen lassen als auf einem 1080p Screen, auf dem das grafische Downgrade noch merklicher und weniger ansehnlicher ist.