Einen Kopierschutz zu umgehen ist immer illegal. Ganz egal ob CD/DVD/Modul.
So pauschal stimmt es eben gar nicht.
Sicherheitskopie
Hier lasse ich das Thema Lizenzmodelle und Subscriptions mal außen vor, weil ich da nicht so eingelesen bin und auch keine Urteile kenne, wie ich das bei reguläre Software bin, die man beim Einnmalkauf für dauerhafte Nutzung erwirbt.
Hier bedeutet ein Kopierschutz per se erst einmal gar nichts. Ich habe gemäß §69d Abs.2 UrhG das Recht die Software zur sichern, "wenn sie für die Sicherung künftiger Benutzung erforderlich ist." Ein Kopierschutz ändert daran nichts und daher kann ich ihn den Kopierschutz auch umgehen.
Jedoch kann der Rechteinhaber mir auch andere Möglichkeiten zur Verfügung stellen, die die Sicherheitskopie obsolet machen. Da habe ich jetzt nicht die konkrete Bestimmung zur Hand, wie die Möglichkeit ausgestaltet sein muss, ich habe aber gelesen, dass diese Alternative auch bestimmte Auflagen erfüllen muss.
Wenn sie das dann tut, kann der Rechteinhaber mir die Sicherheitskopie untersagen. Da wird aber die Kopie durch diese vertragliche Untersagung illegal und nicht durch den technischen Kopierschutz. Das heißt, auch ohne Kopierschutz ist es dann illegal. Wenn diese Untersagung nicht vorliegt, aber ein technischer Kopierschutz da ist, dann ist es wiederum legal, den Kopierschutz zu umgehen.
Privatkopie
Das betrifft zwar jetzt nicht die Videospiele, aber du hast ja selbst gesagt es wäre immer der Fall und das auch bei Filmen und Musik.
Das stimmt so nicht. Es gibt die sogenannte analoge Lücke. Diese besagt, dass die digitale Kopie des Inhalts des Datenträgers vom Kopierschutz geschützt ist. Der Kopierschutz schützt aber nicht das analoge Signal beim Abspielen eines Datenträgers.
Beispiel Musik:
- Ich kann meine Musik CD abspielen und es einfach mit einem anderen Gerät aufnehmen.
- Ich kann aber auch einen digitalen Audio-Rekorder anwenden, den ich an den Klinkenstecker meiner Stereoanlage anschließe und der mir dann direkt eine digitale Kopie auf einen USB-Stick erstellt.
- Ich kann die Musik CD auch in meinen PC einlegen, sie abspielen und mir von einer Software eine MP3-Datei erstellen lassen, sofern die MP3-Datei keine Kopie vom Inhalt des Datenträgers ist und sie stattdessen das analoge Audiosignal an der Soundkarte abgreift und davon eine digitale Datei erstellt.
Der letztere Fall wurde so am 31.05.2006 vom Landgericht Frankfurt (Az. 2-06 O 288/06) explizit so bestätigt und gilt somit als gerichtliche Bestätigung der Existenz der analogen Lücke.
Module
Da muss man ja erst einmal sagen was Module sind. Wenn du jeden Datenträger, der keine Diskette oder CD/DVD/... als Modul bezeichnest, dann gilt da natürlich das gleiche wie bei der CD. Wenn ich einen USB-Stick mit einer Live-Konzertaufnahme kaufe und dieser einen Kopierschutz hat, kann ich natürlich auch da Gebrauch von der analogen Lücke machen.
Wenn man damit Videospielmodule meint, gilt das natürlich nicht. Ist ja auch logisch, ich kann ja aus dem analogen Signal keine digitale Kopie erstellen. Aber da war ja mein Punkt, dass in dem Fall Auslegungen existieren, die noch stärker gegen Verbraucherrechte gerichtet sind. Nämlich, wenn kein technischer Kopierschutz vorliegt und ich das Modul einfach so ohne irgendwelche Umgehung auslesen kann, wurde die proprietäre Bauweise des Moduls selbst ohne offizielle Möglichkeit des Auslesens als Kopierschutz ausgelegt. Somit war das kopieren ohne technischen Kopierschutz auch illegal.
All das zeigt eindeutig, dass das Thema Kopie wirklich nicht eindeutig geregelt ist. Noch mehr, weil bei Videospielen noch nicht einmal klar ist, ob Sicherheitskopie oder Privatkopie angemeldet wird.
Letztendlich ist das alles deutsches Recht und da es sich immer um digitale Kopien und ein digitales Medium handelt, ist es dann noch mehr veraltet. Die Privatkopie im Urheberrecht wurde zum Zeitpunkt vorm digitalen Zeitalter geschrieben. Kopien waren analog und auf physischen Medien. Importe aus dem Ausland waren für die Privatperson extrem unüblich, weswegen auch das Gut in Deutschland lizenziert wurde und auch einen offiziellen Deutschen Vertrieb und Rechteinhaber für den Deutschen Raum hatte.
Jetzt bestelle ich als Deutscher Staatsbürger ein Videospiel von Amazon UK, welches aber die US-Version ist und mache davon eine Kopie. Kopie wird in Deutschland nach deutschem Recht angewendet, aber der Vertrieb war nicht über Deutschland und das Produkt und ist die US-Version. Da blickt man doch gar nicht mehr durch. Da ist noch nicht hinzugefügt, dass ich innerhalb der EU auch umziehen kann oder gar in die Schweiz. Eigentlich bedarf es eines einheitlichen Systems für die Industriestaaten.
Was bringt ein kopierschutz der so wirksam ist, daß das originale gekaufte spiel unspielbar wird ?
Juristisch gesehen muss der Softwarehersteller dir dann Ersatz anbieten.
Von der Sinnhaftigkeit gesehen, ist die Frage vollkommen gerechtfertigt. Sehe ich genauso wie du.
Generell kann ich das Anliegen der Rechteinhaber verstehen, nicht zu wollen, dass alles unkontrolliert kopiert und verteilt wird. Sowohl aus dem Aspekt, dass einem dadurch Einnahmen verloren gehen aber auch weil durch das "wilde kopieren und verteilen" auch generell die Hoheit verloren geht, wie es modifiziert und sonst wie weiterverarbeitet wird.
Bei Software kann und wird das natürlich, dass Konkurrenz Informationen bekommt, die sie sonst nicht hätten und diese somit ohne den Aufwand der Forschung und Entwicklung aufschließen kann, was einen wettbewerblichen Nachteil für mich einbringt, der diese Investition getätigt hat.
Aus künstlerischer Sicht bei Videospielen, will man eventuell auch nicht, dass alles modifiziert wird, weil man sein Werk an sich in der von einem selbst angedachten Form erhalten will.
Gegenüber des wirtschaftlichen Aspektes steht aber das kulturelle Interesse der Gesamtheit das Werk präservieren zu können. Auch muss Kultur irgendwann Allgemeingut werden können und die gängigen Fristen sind da meiner Meinung nach zu lang. Auch steht dem wirtschaftlichen Interesse der Rechteinhaber, das Interesse der Konsumenten entgegen, das selbst erworbene Produkt nach eigenem Belieben Nutzen zu können.
Künstlerich gesehen sollte es auch ein Recht der Interpretation und Weiterverarbeitung geben. Auch in der Musik sind Mashups, Remixes etc. ja auch sehr stark beschränkt, was künstleriche Vielfalt ebenfalls einschränkt.
Ich finde, dass die Rechte da nicht mit der aktuellen Zeit mithalten. Auch wenn ich den Herstellern eine ordentliche Vergütung gönne, hoffe ich dennoch, dass zukünftige Anpassungen des Urheberrechts (welche wohl unweigerlich kommen werden) mehr dem Interesse der Konsumenten und der Forschung und Kulturerhaltung Rechnung tragen.