Urteil vom Europäischen Gerichtshof: Hacken einer Spielkonsole kann legal sein

  • das stimmt schon das man die hardware besitzt und nur ein nutzungsrecht an der software hat jedoch dann muss auch der hersteller es einem ermöglichen andere software mit der hardware benutzen zu können.


    und genau das ist ja der knackpunkt das kein hersteller die sdk's öffentlich leakt denn damit wäre es dann ja möglich passende software für die systeme zu entwickeln so das man seine gekaufte hardware auch mit seiner eigenen software verwenden kann.


    bestes beispiel ps3 und linux.


    linux ist frei,die hardware sein eigentum und der hersteller unterbindet die möglichkeit die hardware mit freier software verwenden zu können.
    wenn man dies möchte so man schon wieder die konsole knacken um sein eigenes recht duch setzen zu können!


    merkt da einer was?! :D


    man muss immer beide seiten sehen.
    ok - ich selber habe ja keine ahnungvon linux aber wenn es zb freie "betriebssysteme" geben würde wären die wahrscheinlich sogar einen tick besser da dort eben von den devs einfach mehr herzblut drin steckt ;)

  • Ok klingt logisch
    Wenn ich jetz aber mal den RGH von der 360er hinzuziehe läuft ja keine Software von Microsoft sondern ein eigens erstellter kern
    Den MS Code benutzt du ja erst wenn das hacked dash aufgespielt wird

  • GENAU, mit einem RGH wird die ORIGINAL SOFTWARE ja NICHT verändert!
    Oder doch?


    Ich baue ja lediglich in einen "Siemens"-Pc eine eigene Karte ein, die nicht von anfang an drin war.
    Deswegen ist das noch lange nicht verboten oder Garantiemindern, oder oder oder...


    Ich verändere ja die Hardware, nicht die Software.
    Und sollte Hardwareändern verboten sein, dann müssen aber mit diesem Urteil GehäuseMods verboten werden, und jeder vor Gericht gezogen werden, der Lüftungslöcher in seine Kosnolen bohrt.
    Denn damit ändert man ja auch die Hardware, oder ist ein Case Mod keine Hardware?

  • Nein, so ganz richtig ist es nicht.
    Man kann seine eigene Konsole nutzen wie man will, man kann sie umbauen, hacken, selbst die
    Software kann man beliebig ändern - so lange man es privat für sich selbst macht und nicht weitergibt.


    In dem Urteil geht es um Hardware, die nur dazu dient, illegale Kopien zu nutzen. Als Beispiel
    nenne ich mal das Nintendo DS R4 Modul, gegen welches Nintendo erfolgreich vorgegangen ist.
    Das Gerät dient nur dazu, illegale Kopien von Spielen zu nutzen.
    Daran ändern auch zusätzliche Funktionen wie MP3 nichts.
    Nintendo möchte den Vertrieb solcher Hardware verhindern, was durchaus legitim ist.
    Und in dem Bestreben hat Nintendo nun Recht bekommen.

  • didi1000

    Hat das Label [News] hinzugefügt.

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