Urteil vom Europäischen Gerichtshof: Hacken einer Spielkonsole kann legal sein

  • Das hatte ich heute Mittag auch schon im Radio gehört.


    Natürlich ist das mit einfach nur einem Link nicht wirklich eine News für unsere User ;)


    Der Europäische Gerichtshof hat heute entschieden, dass Hersteller von Videospielkonsolen unter Umständen zulassen müssen, dass auch Software von unabhängigen Herstellern darauf abgespielt werden kann.


    Im konkreten Fall hatte der Konsolenhersteller Nintendo in Italien gegen die Fa. PC Box, einen Hersteller von Hardware, die es ermöglicht auf dem NindenoDS Homebrew zu starten (vermutlich handelt es sich hier um sogenannte Flashcards), geklagt. Diese Klage wurde zur Entscheidung bzw. Stellungnahme dem Euroäischen Gerichtshof vorgelegt.


    Der Gerichtshof in Luxemburg hat in seiner Entscheidung klargestellt, das Konsolenhersteller grundsätzlich Berechtigt sind, ihre Hardwareprodukte durch technische Verschlüsselungsmaßnahmen vor dem Abspielen von Raub_kopien zu schützen. Diese Schutzmaßnahmen müssen jedoch verhältnismäßig sein und konkret gegen das Abspielen von Raub_kopien gerichtet sein und sollen nicht "gegen alles" sein.


    Das Gericht in Italien soll nun prüfen ob es technische Möglichkeiten gibt, die das Abspielen von Raub_kopien verhindert und es aber gleichzeitig zulässt das Software von Drittherstellern oder Homebrew zu starten.


    Dieser Ansatz klingt sehr interessant, ich musste hier spontan an Geohot´s Hack der Playstation3 denken, der ja damals auch eine Custom Firmware herausgebracht hatte, die es ermöglichen sollte Homebrew zu starten, jedoch ausdrücklich Softwarepiraterie nicht ermöglichen sollte.


    Die ganze Entscheidung (AZ C - 355/12) kann hier nachgelesen werden: http://curia.europa.eu/jcms/up…df/2014-01/cp140009de.pdf

  • warum sollte ein hersteller es tolerieren müssen wenn man mit "fremdsoftware" auf seinen dienst zugreift?


    ich finde es richtig das der hersteller nichts dagegen unternehmen kann wenn man an der gekauften hardware veränderungen durchführt aber ich ich finde es nicht richtig dann weiter von dem hersteller seinen dienste zu profitieren.


    schliesslich sind diese dienste ja für die hardware samt der damit verbunden software ausgelegt und für nichts anderes.

  • Was für ein schwammiges Urteil.


    Wenn Homebrew auf einer Konsole ausgeführt werden kann, wird es auch über kurz oder lang eine App geben die das starten von Kopien & Backups möglich macht.


    Sony, MS und Nintendo lassen ja nicht ohne Grund nur Software zu, die von ihnen geprüft wurde damit keine Sicherheitslücken entstehen.


    Und nix hat mehr Sicherheitslücken als Programme die jeder selbst schreiben und auf der Konsole starten kann.

  • Ich habe interessante News entdeckt.


    Und zwar hat das europäische Gericht "EugH" entschieden das Hacken auf Konsolen Legal ist , solange nicht illegal kopierte Software verwendet wird .


    Soweit kann auch der Weg Richtung Homebrew legalisiert werden ohne das der Hersteller einen Riegel auf den Konsolen vorschiebt .


    Für mansch einen dürfte es interessant klingen die gerne auf ihre Konsolen Emus laufen lassen wollen und gleichzeitig gerne Online zocken wollen .


    Ich hoffe das sich Sony der Homebrew Szene etwas öffnet , besonders jetzt nach den EugH Urteil .


    PS: Meine erste News , Bitte um Nachsicht ;)



    Quelle :


    http://www.golem.de/news/europ…gal-sein-1401-104122.html



    http://derstandard.at/13898579…rew-Software-rechtmaessig

  • Zitat

    wenn man an der gekauften hardware veränderungen durchführt


    Wo veränderst du bei einer CFW die Hardware der PS3? Du veränderst die Software und wenn du eine DualBoot einbaust fügst du der Hardware der PS3 sogar noch welche Hinzu aber verändern tust du diese nicht.


    Zitat

    Ich hoffe das sich Sony der Homebrew Szene etwas öffnet , besonders jetzt nach den EugH Urteil .


    Hier hat jemand das Urteil nicht richtig gelesen ^^ es geht bei dem Urteil nicht um die Software (da diese dank einem US-Gericht erlaubt ist und keiner zweifelt die USA an :P) sondern um die Hardware die man bei einem DS benötigt.


    Zitat

    Um diese abspielen zu können, muss der Nutzer zusätzliche Hardware von PC Box in die Konsole stecken, mit denen deren technische Schutzmaßnahmen umgangen und deaktiviert werden.


    Es geht bei dem Urteil um die Hardware!

  • Ist irgendwie recht schwammig das ganze...
    Im Urteil selber gehts um Hardware...
    Meistens ist aber doch auch so, damit die Hardware läuft, muß ggf. was an der Software geändert werden.
    Und diese Software ist in der Regel Copyright....
    Und da was zu verändern ist nun wieder nicht gestattet...


    mustang
    Ich denke das wird dir auch keiner beantworten können..
    Aber irgendwo wird mit Sicherheit stehen, dass du PSN nur mit Originalsoftware nutzen darfst... Und somit wäre Sony da auch wieder im Recht...


    Um sowas 100% rauszubekommen, müßte man wohl mal gegen Klagen...
    Und ich glaub nicht, dass dies jemand in der Form machen würde...

  • Deswegen kann ich die Juristen nicht ausstehen....


    Die drehen sich ihr Recht so wie es ihnen gefällt .... :-/


    Aber ich hoffe das es bald in die richtige Richtung geht..


    Das Urteil ist aber schon mal ein Anfang =)

  • @ balmungd


    durch das hinzufügen eines dual-boots in form von nem teensy oder ähnlich veränderst du ja die hardware,schliesslich war das hinzugefügte vorher nicht da oder etwa doch ;)


    eine cfw ist keine hardware-das ist so schon richtig aber leider gibt es ja keine eigens entwickelte software so das alles wieder auf das copyrights von sony hinaus lauft :(

  • Zitat

    eine cfw ist keine hardware-das ist so schon richtig aber leider gibt es ja keine eigens entwickelte software so das alles wieder auf das copyrights von sony hinaus lauft :(


    Glaubst du wirklich Sony entwickelt ihre Software selbst xD


    Die PS3 läuft meines Wissens auf einem Linux Standard. Die PSV auf Android (schön bei jedem Router zu sehen das die PSVita als Android gelistet wird ;)) und die PS4 läuft auch auf Linux Basis ^^


    Somit ist also das ändern der Software nicht Strafbar da der gesamte Linux Quell-Code free ist ^^

  • Nintendo gewinnt wichtigen Prozess zu Schutzmaßnahmen seiner Konsolen


    18.11.15 - Nintendo begrüßt das kürzlich gefällte, erstinstanzliche Urteil eines Mailänder Gerichtshofs gegen PC Box s.r.l., einen örtlichen Importeur und Vertreiber von Geräten, mit denen sich die Schutzmaßnahmen von Videospielkonsolen und deren Software umgehen lassen.


    Das Gericht hatte zuvor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zwei Fragen zur Klärung vorgelegt. Darin ging es um die Auslegung derjenigen Bestimmungen des europäischen Urheberrechts, die es Rechteinhabern wie Nintendo gestatten, Schutzvorkehrungen gegen Piraterie zu treffen.


    Die Vorabentscheidung des EuGH gibt den nationalen Gerichten aller EU-Mitgliedsstaaten Rahmenrichtlinien vor, anhand derer sie entscheiden können, ob solche Schutzmaßnahmen verhältnismäßig und damit gesetzlich geschützt sind. Das Mailänder Urteil wendet damit als erstes Gericht in einem EU-Mitgliedsstaat die entsprechenden Richtlinien des EuGH an.


    Das Gericht stellte fest, dass Umgehungsvorrichtungen wie Adapterkarten oder Mod Chips hauptsächlich dem Zweck dienen, Schutzmaßnahmen zu umgehen, um das Abspielen von Piraterie-Spielen zu ermöglichen. Darüber hinaus entschied es, dass die Schutzmaßnahmen von Nintendo vollkommen verhältnismäßig sind und somit unter dem Schutz des italienischen Urheberrechts stehen.


    Nintendo teilt mit, dass man mit dem Urteil auch deshalb zufrieden ist, weil es sich in eine lange Serie von Gerichtsentscheidungen in zahlreichen EU-Staaten einreiht. Dazu gehören Belgien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, die Niederlande und Spanien.


    Zudem liegt der Richterspruch ganz auf der Linie mit mehreren Entscheidungen, die der Oberste Gerichtshof Italiens für Strafsachen gegen die Anbieter von Umgehungsvorrichtungen gefällt hat. Ebenso hat ein Berufungsgericht für Strafsachen in Florenz kürzlich ein in erster Instanz gegen die Eigentümer der "PC Box" ergangenes Urteil bestätigt.


    Nach italienischem Gesetz ist es unrechtmäßig, Umgehungsvorrichtungen zu importieren und zu verkaufen. Deren Anbieter müssen mit Strafurteilen, Geldstrafen und erheblichen Schadenersatzforderungen rechnen. Nintendo rät seinen Fans, Produktpiraterie nicht durch den Kauf solcher Geräte zu unterstützen undauch vom Verkauf dieser Abstand zu halten.


    Quelle: gamefront.de

  • Tja so ist das^^


    Der Routerzwang der Internetdienstanbieter wird abgeschafft, da unverhältnismäßig und nicht zeitgemäß. (Und man dachte: "Endlich haben sie es begriffen.....")


    Gleichzeitig fängt dann aber Sky an ihre Karten mit den Receivern zu "pairen" damit ab Januar ausschließlich noch zertifiziterte Sky-Receiver benutzt werden dürfen.
    Das Internet als Allgemeingut wird ab jetzt verkauft, und das nur, weil irgendwelche Brüsseler Idioten es sinnvoll fangen die Abstimmung zur Netzneutralität mit dem Abschaffen der Roaming gebühren im Ausland zusammenzulegen.


    Nun bekommen die Konsolenhersteller das Recht, jeden zu verklagen, der versucht irgendetwas an ihren Konsolen zu verändern.


    Schöne neue Welt, manchmal weiß man nicht ob man lachen oder weinen soll.

  • @user23018


    Echt super Comment.. So passend und einfallsreich... (Achtung Ironie.. )
    Mal davon abgesehen, dass es sich dabei nur um ein verbreitetes Gerücht handelt... Welches noch in keinster Form irgendwie belegt wurde...


    Und zum Urteil...
    Ich persönlich kann vollkommen nachvollziehen, wenn ein Hersteller versucht sein Produkt zu schützen. Und klar gibt es mit sicherheit auch einige, die "knacken" um andere Sachen mit zu testen, aber ein Großteil wird nunmal das illegale Nutzen der Spiele bleiben. Und da ist es, wie gesagt, zumindest aus meiner Sicht vollkommen nachvollziehbar, dass man versucht sein Eigentum zu schützen.
    Aber dieses wird jeder anders sehen, und somit könnte es wieder eine endlosdiskussion werden...


    Und auch wenn der Vergleich jetzt evtl. etwas hinkt, aber würdest du dich freuen, wenn ich bei dir in der Wohnung einbreche und deine Sachen nutze ? Lädst mich dann wohl noch auf nen Kaffee ein, wa ? :D

  • Naja, EINBRUCH ist ja was anderes...


    Aber: die Konsole KAUFE ich, und sie ist MEIN EIGENTUM.
    Ich kaufe auch MEIN HAUS, und aknn entscheiden, wer reindarf und wer nicht!
    Oder mein Auto, und kann es lackieren wie ich möchte, und mitnehmen wen ich will, und einRadio einbauen, welches mir passt, und dennoch darf ich damit fahren, verliere keien Garantie oder Versicherungsschutz.
    Ich darf auch MEINE Musik abspielen, und muss nicht das hören, was der Hersteller mir vorschreibt. Darf nen anderen Motor einabeuen, oder diesen tunen (sofern TÜV)...
    Ich darf mir auch ein Sofa kaufen, und es aufstellen wie ich will, es muss nicht so stehen, wie in der Abbildung vom Hersteller im katalog...


    Außerdem kann man mit Modchips ja teilweise auch reparaturen durchführen (siehe re-Marry bei der PS3).

  • Einbruch ist also was anderes..Aha..
    Du kaufst dir die Konsole, erwirbst aber leider NUR das recht die Software zu nutzen, da du dort nicht der Eigentümer bist. Also ist alles was du an der Software änderst, nix anderes wie ein Einbruch ... ( Und das ist nun mal die Problematik, warum der Vergleich ein wenig hinkt... Du kaufst zwar die Hardware, aber bei der Software erwirbst du nur ein Nutzungsrecht.. )
    Und sicher gibt es da auch andere Möglichkeiten mit, das habe ich ja auch nicht bestritten...

  • Da hat @seeadler völlig recht. Du hast Eigentum an der Hardware und das Recht die Software zu benutzen. Im Endeffekt eine Gebrauchsüberlassung zu Konditionen die der Hersteller stellt (Das sind dann die 500 Seiten Nutzungsbedingungen die alle immer mit "Ok" und "Ich habe es gelesen" bestätigen ohne jemals auch nur 3 Sätze gelesen zu haben ;)


    Da steht das alles haarklein ausformuliert drin.

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