Neue Abmahnwelle wegen E3 Flasher & ODE !!!

  • Sachte Leute.
    Es ist normal, dass Sony gegen illegale Kopien vorgehen möchte und alles versucht.


    Aber: Eine Abmahnung heißt erst einmal gar nichts! Für alle Fälle würde ich das ganze von einem Anwalt prüfen lassen und es auf eine Klage ankommen lassen.
    Ich würde überhaupt nicht auf solche Schreiben eingehen.


    Meines Wissens nach hat man in Deutschland das Recht, sein Eigentum zu modden.
    Irrgendwelche AGBs oder EULAs haben keine Gültigkeit und sind nicht bindend.
    Erstens sind diese vor dem Kauf nicht bekannt, und zweitens gilt zuerst das BGB.


    So lange Downgrades und ODEs nicht illegal sind, so lange kann es einem nicht verboten
    werden.

  • Die Abmahnwelle ist nur eine Panikmache. Die werden es sowieso scheitern. Ein Kauf von E3 Flasher oder Cobra ODE ist nicht illegal da ja nicht von Sony lizensiert wurde. Die gekauften Hardware des Modchip die es für den Umbau ist ist für die Eigentums des Kunden bestimmt. Da der Kunde dem Gerätes des Vollpreis des eigenen Geld bezahlt hat und ihm auch Eigentum gehört kann er mit seinem Gerät anstellen was er will zb Modifizieren, Umbau, Hardware experimentieren oder zerstören.
    Die AGB von Sony ist wohl Unwirksam und auch das Urteil des Gerichts ist unvereinbar und nichtig.


    Kurz Zusammengefasst: Alles was wir von unserem Geld den Produkt kaufen geht das Produkt komplett an dem Käufer rüber. Da kann soviel AGB draufstehen oder was wir nicht machen dürfen.
    Interessiert keinem Mensch. Es ist mein Geld und ich habe den Produkt bezahlt und kann anstellen was ich will. Basta!

  • NicNic


    Ja, du kannst zum eigenen privaten Gebrauch es modifizieren, umbauen und experimentieren.
    Aber du darfst nicht mit einer modifizierten Hardware, dass das Kopierschutz umgeht an einer weiteren Person verkaufen.
    Es muss nichts von dem allen im AGB draufstehen, es genügt wenn es im Urheberrechtsgesetz steht.


    Das die Shops deswegen dicht machen ist schon seit dem Jahr 2003 so.
    Habe meine PS2 bei einem umbau Shop noch im Jahr 2002 legal modifiziert
    und ab 2003 hat der Shop einfach dichtgemacht.


  • Nein, das stimmt so nicht!
    Modifizierte Konsolen sind in keinster weise illegal. Deswegen darf man seine
    Konsolen auch modifizieren, man darf für andere modifizieren und man darf
    modifizierte Konsolen auch verkaufen. Das BGB steht noch immer über den
    Wünschen einiger Hersteller.

  • War es nicht im groben auch so, dass ich die Konsole ( Hardware ) kaufe, aber bei der Software nur ein Nutzungsrecht erwerbe ?
    Sprich eigentlich dürfte ich mit der Hardware machen was mir beliebt, aber die Software dabei halt nicht verändern ?

  • richtig. die Frage wurde Heute im wöchentlichen Nutzerfragenvideo von wbs-law beantwortet (bisschen mehr als 1 min. vorspulen)


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  • Leute jetzt mal klartext


    Beim E3 können die mal garnix machen
    der E3 ist ein auslese und schreibgerät einen NOR chip mehr net
    der NOR chip ist NICHT von Sony allein es ist ein genereller Chip der oft in geräten verbaut ist
    und sony nicht das Patent dafür haben



    Beim einem ODE sehe ich da die Problematik
    ein ODE emuliert das LW um ISOs ab zu spielen
    es handelt sich nur dafür um PS1/2& 3 CD/ DVD/ BD isos abzuspielen
    gegen den ODE könnten sich echt was bewirken


    aber net gegen den E3 Flasher mal überhaupt nix auslese und schreibgerät ist


    Nur ist das für mich wieder reine Proveganda
    wir wissen alle was der ODE bewirkt und wenn sie das net wollten könnten sie ganz schnell mit einem FW Update den ODE Sperren
    Die Wahrheit über die ODE's!
    wenn es dene nicht passt warum tun sie das nicht ?


    ganz einfach sie wollen doppelt kassieren
    wer würde sich jetzt noch eine PS3 kaufen ?
    ODe emuliert den LW schlüssel auch die neuerren PS3 Modelle
    die leute kaufen sich jetzt nochmal eine PS3 weil es ja geht mit dem ODE


    Sony will die leute verklagen die ODEs benutzten / einbauen / verkaufen
    da nochmal kohle rausholen


    es ist nur die Geldgier mehr net


    und da kann man auch dagegen angehen
    die wollen Kohle von den Shops ???? wieso sie können doch jederzeit den ODE sperren
    wieso machen sie es net.
    Die können das Problem sofort Lösen mit einem FW update aber so wie es ausschaut ist es ja von Sony erwünscht.
    Somit ist es nicht den Shop inhabern ect. die Schuld

  • Zitat

    Original von Chipwelt
    ich denke mal weil die auch noch nichts vom §69d UrhG gehört haben oder halt ignorieren.


    Ich bin zwar kein Anwalt, wenn ich das alles richtig verstanden habe
    erlaubt das §69d UrhG Kopie für Bild- und Musik Materialien
    aber nicht wenn es nach § 95d Kennzeichnungspflichten Materialien geht
    und ein technischer Schutz auf einer Verkaufsverpackung erkennbar ist dann darft man den Schutz auch nicht umgehen.

  • ein technischer Schutz auf einer Verkaufsverpackung zählt laut deutscher Rechtsprechung nur wenn dieser auch Tatsächlich auf dem Medium vorhanden ist.


    Das Problem bei PS2 Chips war, dass es viele gab die Daten von Sony mit im Chip eingebaut haben und somit Urheberrecht verletzen.


    Gibt aber auch Homebrewchips die keine Urheberrechte verletzten.
    Matrix hat damals sogar extra einen rausgebracht.
    Erst ein Chipupdate hat/hätte Urheberrechte verletzt.



    das mit dem Jailbreak ist auch richtig und betrifft genau so die PS3.


    ich installiere daher bei der Systemreparatur auch immer nur die OFW von Sony von Disk
    die schon bei Auslieferung ab Werk installiert war.


    Auch sind hier im Forum höchstens 3 oder 5 Leute die fähig wären eine MFW selber zu erstellen,
    was illegal wäre.


    Der Download einer solch überall frei zugänglichen MFW/CFW ist im Privat Bereich
    nicht verboten und die Installation und Nutzung im privaten Bereich für legale Zwecke,
    wenn man auf jedwede Gewährleistung seitens des Herstellers verzischtet.



    Es steht ja extra so drin,
    "Die Firmware dient ausschliesslich dem Betrieb der jeweiligen Spielkonsole, auf der sie bei Verkauf eingerichtet ist."


    Was anderes mache ich nicht, ich installiere die OFW die von Werk aus bei Auslieferung installiert war.
    Hauptsächlich um Systemfehler,defekte oder Zwangswerbung zu neutralisieren.
    Alle Arbeisgeräte die ich bis dahin benötige sind unter Verschluss und keiner weiteren Person zugänglich.
    Dabei halte ich mich bei solchen Sachen Strickt an § 79 BetrVG.



    Das man Heutzutage und auch in Zukunft bei Reparaturen evtl. Urheberrechte kurzzeitig
    verletzen muss bleibt als reparierender nicht aus.
    Heutzutage hat fast jedes Gerät eine Firmware installiert,
    die auch sehr oft Fehlerhalft ist oder durch Updates Fehlerhaft wird.



    UrhG § 69d
    Erlaubt mir auch diese ohne Zustimmung der Rechteinhaber,
    wenn diese selber nicht in der Lage oder nicht bereit sind eine Reparatur durchzuführen.



    Sony z.B. war und ist bei keinem dieser Fälle bereit eine Reparatur durchzuführen.
    Sony bietet bis Heute lediglich den Austausch einer Konsole (ausserhalb der Garantie für 125€) an,
    wodurch der Kunde IMMER alle seine Daten verliert
    und auch sehr oft unverschuldet den Austauschpreis bezahlen muss.



    Solllte der Hersteller Recht bekommen, käme das einer Monopolstellung gleich, weil ab diesem Zeitpunkt kein dritter mehr reparaturen an Geräten auf der sich eine Firmware befindetdurchführen dürfte.
    Alleine ein Festplattenwechsel verletzt in dem Sinn schon die Urheberrechte,
    da die PS3 bei einem HDD Wechsel verlangt die Firmware nochmals zu installieren,
    was einer Vervielfältigung der Firmware gleich kommt

  • :dito: bin ganz deiner Meinung Chippy das was du beschreibst und machst ist eine Reparatur/Instandsetzung/Wartung
    also in meinen Augen kein Gesetzesbruch.
    Weiß auch nicht aus welchem Grund du eine Abmahnung bekommen solltest.


    Im ersten Beitrag steht es deutlich


    Anstatt einer PS3 für den Umbau KÖNNTE ABER EINE ABMAHNUNG KOMMEN.


    Umbau hat nichts mit Reparatur/Instandsetzung/Wartung zu tun.

  • Hallo


    Es ist ganz klar, dass Sony ein Monopol erlangen will!
    Es wurden nach meinem Wissen nur einige wenige abgemahnt und
    das ist wieder reine Willkür!
    Wir werden ebenfalls weiter machen und kämpfen!
    Ärgerlich an der Sache ist nur, dass Sony ( zumindest finanziell ) am längeren Hebel sitzt!
    Ich habe eine Frau und zwei Kinder zu ernähren und dann tut so eine
    Abmahnung aus finanzieller Sicht richtig weh!
    Aber wenn wir Untergehen, dann mit Pauken und Trompeten!


    Sind mal gespannt wie es weiter geht!


    Wenigstens ist die Community auf unserer Seite!


    Danke :gut:

  • MO3
    bei mir geht es noch darum das ich den Leuten einen E3 Nor Flasher usw. einbaue.


    Ich baue den zwar ein damit man zuHause selber seine PS3 reparieren kann
    wenn mal wieder ein verbugtes Update kommt und nicht immer wieder 59€ bezahlen muss
    und halt auch um ein zweites Betriebssystem zuHause nutzen zu können.
    Ob das jetzt eine OFW oder CFW/MFW ist, bleibt ja dem Besitzer überlassen
    solange er es für legale Zwecke nutzt.
    Hab sogar Kunden die noch Linux auf der PS3 nutzen
    und warum sollen die nicht mehr ins PSN dürfen und keine neuen Spiele/Filme abspielen können.


    CobraODE Umbauten sind natürlich auch für Sicherheitskopien bestimmt,
    ist ja auch laut Gesetz erlaubt,
    aber auch um mehr mit der PS3 anstellen zu können...
    da nenne ich nur mal Zusatzfunktionen wie Showtime, FTP, NET_Host, Dateimanager usw.


    die Umbauten haben aber noch mehr Grunde...
    und zwar beugt der Besitzer damit z.B. auch einem frühen Lasertod vor.
    Ist ja allseits bekannt wie schnell Lasereinheiten der PS3s sterben.
    Oft sogar schon kurz nach der Garantie

  • Wenn Du das technische Know-How dafür hast, dann kannst Du sogar den AMD von PS4 ins PS3 einbauen und verkaufen.


    Laut Rechtslage ist die Verbreitung sonstigen Hilfsmitteln, die dem Kopierschutz Umgehung dienen, verboten.
    Nun stellt sich die Frage, was ist ein Hilfsmittel, dass den Kopierschutz umgeht.


    PS3 mit installierten E3 Nor Flasher?
    PS3 mit installierten CobraODE?
    und welche Hilfsmitteln sind für private Zwecke als auch für gewerbliche Zwecke Verboten?

  • Zitat

    Original von MO3
    Laut Rechtslage ist die Verbreitung sonstigen Hilfsmitteln, die dem Kopierschutz Umgehung dienen, verboten.


    Das gilt aber nicht für Computerprogramme.


    Der Bundesgerichtshof hat dem Europäischem Gerichtshof zur Klärung der Frage weitergeleitet,
    unter was Computerspiele fallen, da sie aus Computerprogramm und Multimedia bestehen.


    Zitat

    Die zur Umsetzung dieser Vorschrift dienende Regelung des § 69a Abs. 5 UrhG bestimmt unter anderem, dass die Regelung des § 95a Abs. 3 UrhG nicht auf Computerprogramme anwendbar ist. Die von den Klägerinnen vertriebenen Videospiele bestehen nicht nur aus Sprach-, Musik-, Lichtbild- und Filmwerken; vielmehr liegen ihnen auch Computerprogramme zugrunde. Deshalb stellt sich die Frage, ob sich der Schutz von Maßnahmen zum Schutz solcher "hybriden Produkte" wie insbesondere Videospiele nach den speziell für Computerprogramme oder nach den allgemein für Werke geltenden Bestimmungen richtet oder ob sowohl die einen wie auch die anderen Bestimmungen anwendbar sind. Da diese Frage die Auslegung des Unionsrechts betrifft, hat der BGH sie dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt.


    Onlineshop streitet mit Nintendo

  • Meine Meinung nach sollte ein Hersteller sich selbst bemühen
    ein ODE oder Flasher durch Firmware updates untauglich zu machen.
    Sie haben ja die möglichkeiten durch Firmware updates die Funktionsweise des Gerätes beliebig zu verändern.
    Ich verstehe diese absurden Abmahnwellen gegen Shops auch nicht so ganz.
    Ich sehe nur Bahnhof wenn ich das Zitat lese.

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