Hallo psXtools Community, in letzter Zeit häufen sich Meldungen über verschickte Abmahnungen Scheinbar wird auch auf psXtools.de versucht per PN Anfrage
an Umbau Shops & Privatpersonen die DG´s und/oder ODE´s anbieten.
VON PRIVATPERSONEN AN USER ein DG oder ODE zu bestellen. Die uns bekannten Anfragen sind so plump & dumm formuliert das der Schluss Anstatt einer PS3 für den Umbau KÖNNTE ABER EINE ABMAHNUNG KOMMEN. Um die Community vor solcher fragwürdigen Art der anwältlichen Geldmacherei Diejenigen die DG´s und/oder ODE´s per PN anbieten sollten sich bewusst sein Euer psXtools TEAM
naheliegt das es sich möglicherweise um keine tatsächlichen Nachfragen handelt.
zu schützen werden KEINE PRIVATEN ANGEBOTE VON DG/ODE MEHR GEDULDET.
das durch das Anbieten solcher Umbauten die GEFAHR EINER ABMAHNUNG besteht.
NEWs auf WBS-Law.de
Kanzlei für Medienrecht
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Achtung: Neue Abmahnungen von Sony!
Das Unternehmen Sony mahnt ab wegen einer angeblicher Urheberrechtsverletzungen aufgrund des Anbietens des Produkts „E3 Nor Flasher“ auf den Internetseiten spielkonsolen-zubehör.de und spielekonsolen- reparatur.de Das Produkt dient dem Überspielen älterer Firmware auf Spielkonsolen und wird auf den Seiten zum Teil zusammen mit dem Einbau angeboten.
E3 Nor Flasher
Mit „E3 Nor Flasher“ können ältere Betriebssysteme (Firmware-Versionen) von Sony auf den Spielkonsolen installiert werden. Das Unternehmen stellt sich auf den Standpunkt, dass es sich hierbei um eine Urheberrechtsverletzung handelt, da das Installieren von Software eine Vervielfältigungshandlung darstellt, die der Einwilligung des Urhebers bedarf.
Hoher Streitwert
Als Streitwert sind in der Abmahnung 250.000 Euro angesetzt. Dies ist eine verhältnismäßig hohe Summe, sodass davon abzuraten ist die Unterlassungserklärung ohne anwaltliche Beratung zu unterschreiben.
Rechtsfragen ungeklärt
Bei dieser Abmahnung werden mehrere urheberrechtliche Fragen und Probleme aufgeworfen, die nicht so eindeutig sind. Eine eingehende Prüfung der Rechtslage ist unerlässlich. Beispielsweise ist bekannt, dass Sony in der Vergangenheit bereits selbst ältere Software zum Download angeboten hat. Es ist zumindest in Frage zu stellen, ob Sony nun gegen das Aufspielen älterer Software auf seinen Spielkonsolen so ohne weiteres vorgehen kann.
Quellen: WBS-Law.de via NetKompakt.de