PSN Account gehackt - Guthaben Rückerstattung?

  • Hallo zusammen,


    ich habe meinen PSN Account seit 2 Jahren nicht mehr verwendet (da PS3 mit CFW) hatte aber noch etwa 50€ Guthaben drauf.


    Nun habe ich eine neue PS4 und wollte mich wieder anmelden und stelle fest das der Account scheinbar gehackt wurde. Ich habe es jetzt wieder geschafft Zugriff darauf zu bekommen. Nur ist das Guthaben leider bis auf 0,14€ aufgebraucht.
    Ironischerweise wurden vom Hacker Anfang 2017 sogar 2x 20€ aufgeladen und alles (inkl. meinen 50€) für Fifa 17 Punkte ausgegeben.


    Meine eigentliche Frage ist jetzt, ob der Sony PSN Support bei einem Hack auch Guthaben wieder zurückerstattet? Bzw. den Account inkl.. Guthaben wieder in den "Vor-Hack-Zustand" zurückversetzt? Hat da jemand Erfahrung mit?


    Sollten die Guthaben sowieso nicht zurückerstatten, würde ich mit einfach einen neuen Account machen und den alten löschen. Bis auf das Guthaben war da (zum Glück!) sowieso nichts wichtiges drauf. Der Aufwand mit Support ist ja quatsch wenn das Guthaben eh weg ist.


    Vielen dank!

  • Wenn sich beweisen lässt, dass der mutmaßliche Hacker alle seine Zugriffe beispielsweisse per IP-Adresse aus Malaysia getätigt hat, während du dich noch 10 Stunden vorher in Deutschland eingeloggt hast hast du sogar bei Sony gute Karten.


    Ab dem Zeitpunkt wo du den Account allerdings selber schon über lange zeit nicht benutzt hast, geh ich nicht davon aus, dass Sony dir da entgegenkommen wird.


    Allerdings kostet dich die E-Mail wie bereits erwähnt maximal 10 Minuten von daher würd ichs einfach probieren. Schilder denen deinen Fall und dann mal schauen was der Support so sagt ;)

  • Das mit der Anzeige kannst du dir sparen^^ Erstens wäre das rein strafrechtlich, weshalb du keinerlei Nutzen davon hättest und zweitens müsste dafür ermittelt werden.


    Da Sony bei solchen "Kleinigkeiten" keinerlei Kundendaten rausgibt, wird sich da keiner die Mühe machen zu ermitteln.

  • Hi.


    Also ich glaube ehrlich gesagt nicht das Sony sich in Deutschland dagegen wehren kann Daten raus zu geben!
    Bzw. wehren können sie sich natürlich, wird aber wenig Erfolg haben wenn eine Behörde bei denen auf der Matte steht. :D
    Daher finde ich den Gedanken einer Anzeige gar nicht so abwegig, auch wenn es wahrscheinlich nichts bringen wird.
    So sieht Sony wenigstens den Ernst der Lage und kann es nicht einfach als irgendein Spinner hat angerufen abtun. ;)


    cu

  • Das mit der Anzeige kannst du dir sparen^^ Erstens wäre das rein strafrechtlich, weshalb du keinerlei Nutzen davon hättest und zweitens müsste dafür ermittelt werden.


    Da Sony bei solchen "Kleinigkeiten" keinerlei Kundendaten rausgibt, wird sich da keiner die Mühe machen zu ermitteln.

    So ein Schwachsinn! Da dies eine Straftat darstellt, wird dies auch verfolgt. Ich kenne da jemanden, der Erfolg mit sowas wegen einer XBOX One hatte. Und ob Sony das für eine Kleinigkeit hällt, spielt keine Rolle. Sie haben dann nicht das Recht, die Daten nicht raus zu geben, wenn per Beschluss gefragt wird. Das ganze kann man natürlich, nur mit Rechtsschutz lohnenswert, mit einem Anwalt unterstreichen. Hier liegt auch wahrscheinlich kein Einzellfall vor, weshalb das Interesse, den Täter festzunageln, durchaus vorhanden ist.

  • Ich kenn da auch jemanden der jemanden kennt der jemanden kennt der mal gesagt hat, dass er jemanden kennt........ (Wenn ich für jede dieser Floskeln einen Penny bekommen hätte, könnte ich jetzt in meinem Geldspeicher baden)



    Ich habe nicht gesagt, dass es nicht evtl. vielleicht möglicherweise mit viel Glück und Geduld sein kann, dass daraus was wird; ich habe gesagt, dass man sich das sparen kann, weil es wesentlich mehr Ärger und Stress als Nutzen bringt.


    Sie haben dann nicht das Recht, die Daten nicht raus zu geben, wenn per Beschluss gefragt wird.


    Genau, richterlicher Beschluss.
    Aber gut, wenn man natürlich jemanden kennt der jemanden kennt der zufälligerweise Richter oder Staatsanwalt ist und Sony für 50€ (was heutzutage in solchen Fällen schon oft unter die "Geringwertigkeit" fällt) dazu verdonnert die IP-Adresse herauszugeben ist man schon viel weiter. Anfragen der Polizei werden bei solch geringen Beträgen im Sand verlaufen, meiner Erfahrung nach. (Was nicht heißt, dass es in Einzelfällen nicht funktionieren kann)



    Da man dann ja schon viel weiter ist kann man den Richter mit dem man so dicke ist direkt noch fragen ob er beim Internetdienstleister auch nochmal anfragt um die Kontaktdaten zu bekommen welche zum fraglichen Zeitpunkt der IP-Adresse zugeordnet war.



    Wenn man zufällig jetzt gerade keinen Richter kennt, der sich für 50€ lächerlich machen möchte kann man selbstverständlich auch über die Polizei die Kontaktdaten anfragen lassen, der Internetdienstleister wird sich mehr als freuen sich bei möglicherweise unbefugter Herausgabe der Daten an die Polizei aufgrund der möglichen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Betroffenen strafbar zu machen und so bis zu 300.000€ Strafe zahlen zu müssen.



    Sowas funktioniert bei groß angelegtem Betrug oder der Ermittlung von Straftaten gegen den Körper und das Leben aber definitiv nicht für 50€ auf einem PSN Account.



    Ich persönlich bin auch froh über die hohen Anforderungen, da die Polizei sonst direkt eine neue Behörde in Kooperation mit den Internetdienstleistern eröffnen könnte, die den ganzen Tag nichts anderes zu tun hätte als Anzeigen wegen Beleidigung gegen "NoobSl4yer27" und "LegendKiller47" aufzunehmen.



    Lange Rede kurzer Sinn:



    Natürlich kann das funktionieren .......nach so ungefähr 6-24 Monaten Laufzeit des Verfahrens.



    Die Chancen bleiben trotzdem gering.



    Ob man es versucht sei jedem selber überlassen. Hier im Ruhrgebiet werden selbst Betrüge über Kleinanzeigen mit Sachwerten von 100-150€ aufgrund des Ungleichgewichts zwischen dem Nutzen und dem Aufwand der Ermittlungen eingestellt. Da werden die Beamten nicht auf einen digitalen PSN Account im Wert von 50€ warten.



    Um es nochmal zu erwähnen: Es ist euer gutes Recht das ganze zur Anzeige zu bringen!

    Das ganze kann man natürlich, nur mit Rechtsschutz lohnenswert, mit einem Anwalt unterstreichen. Hier liegt auch wahrscheinlich kein Einzellfall vor, weshalb das Interesse, den Täter festzunageln, durchaus vorhanden ist.

    Ob es das wert ist dafür einen Anwalt einzuschalten ( den man braucht um die zivilrechtliche Klage auf Schadensersatz anzustreben, da einem die strafrechtliche Verurteilung finanziell überhaupt nichts bringt) ist dabei die andere Seite. (Die Erfahrung zeigt, dass die meisten Mandanten nach der Aufklärung über die heutzutage übliche Selbstbeteiligung der Rechtsschutzversicherung von 50-150€ auf einmal doch nicht mehr so erpicht darauf sind zu klagen)


    Woher du die Vermutung des nicht vorhandenen Einzelfalls nimmst bleibt mir allerdings unschlüssig. Aber gut, natürlich werden die großen Banden ihre gehackten Accounts immer mit 2x20€ eigenem Geld füllen um damit dann ihr FIFA Konto aufzustocken.


    ?(

  • Irgendwann Ende 2015 hat der BGH ein Urteil gefällt, welches zumindest 4-Tage als absolut angemessen erachtet hat. Im Einzelfall (bei bestehen einer abstrakten Gefahr aka DDOS, Botnetzwerke usw.) sind, soweit ich weiss, bisher aber auch noch bis zu 90 Tage in Deutschland zulässig (zumindest solange bis einer klagt).


    Wer wie lange speichert ist von Telekommunikationsdienstleister zu Telekommunikationsdienstleister verschieden. Es kommen einfach viel zu viele Variablen zusammen, die den Aufwand für 50€ nunmal nicht annähernd rechtfertigen. (nicht falsch verstehen, 50€ ist ne Menge Geld aber eben in Bezug auf die Kosten und den Aufwand nicht rentabel)

  • Hallo zusammen,


    Erstmal danke für die Vielen Antworten!


    Ich habe eben mit dem PSN Support telefoniert wo ich halt gemeldet habe, dass der Account gehackt wurde und das Guthaben aufgebraucht wurde. Mir wurde nur gesagt, dass er das vermerkt habe und es von seinen Kollegen geprüft wird wie es zu dem "Hack" gekommen ist.


    Auf die Frage was denn nun passiert meinte er nur, dass das eine interne Sache sei und man sich bei mir melden würde...


    Im Grunde bin ich jetzt so schlau wie vorher. Mal schauen ob da wirklich was kommt.


    Anzeige werde ich keine machen. Wegen nur 50€ eine Anzeige gegen Unbekannt wegen "virtuellen Gütern" ist halt nicht besonders aussichtsreich. Und selbst wenn die den finden, habe ich ja eh nichts davon.
    Ich behaupte einfach mal das jemand der wegen ein paar Fifa Punkten eine Straftat begeht, mit hoher Wahrscheinlichkeit sowieso noch keine 18 ist.


    Aber wie die an meine Acc Daten gekommen sind verstehe ich wirklich nicht. Habe den Acc ja seit ~2015 nicht mehr genutzt und der "Hack" war ja scheinbar Ende 2016. Echt seltsam.


    Liebe Grüße.

  • Keiner hat hier Gründe gesucht um eine Anzeige zu vermeiden. Ich habe lediglich meine Aussage begründet, welche eine Klage mMn hinfällig machen.


    Wenn man jemandem zu einer Anzeige rät, sollte man zumindest ansatzweise Ahnung von der Materie haben.
    Natürlich ist eine strafrechtliche Anzeige kostenlos, allerdings hat sie für den eigentlichen Laien keinen Nutzen, da dieser meist den Schaden erstattet haben möchte, wofür dann die zivilrechtliche Klage einschlägig wäre, welche selbst bei strafrechtlicher Verurteilung des Schädigers komplett neu ermittelt und verhandelt werden müsste. (Ganz davon abgesehen, dass die Staatsanwaltschaft wie gesagt bei einem Schaden von 50€ definitiv nicht die gleichen Ermittlungsanstrengungen tätigen wird wie bei einem Schaden von 500€+)


    Was bringt es jemandem zu sagen er solle für 50€ eine Anzeige starten, wenn sein Selbstkostenanteil der Rechtsschutzversicherung beispielsweise schon bei 150€ liegt.


    So kann der TE jetzt selber schauen ob er eine Anzeige aufgibt oder eben nicht. Jetzt weiß er, dass die weit verbreitete "ich bin im Recht also bekomme ich Recht" Meinung eben nicht alles ist, sondern das Ganze mit finanziellen Ausgaben verbunden und von den Erfolgschancen eher gering ist.


    Sinnvollste Vorgehensweise: Sony anschreiben, Fall erläutern und erstmal abwarten ob der Verein vll doch einmal das Wort Kundenfreundlichkeit ernst nimmt.

  • Hi.


    Also Rechtschutzversicherung wird hier wohl auch nichts bringen, die bezahlen ihm eher die 50 Euro wie für so eine "Lapalie" einen Anwalt zu bezahlen!
    Zivilrechtlich wird das eh nicht wirklich was bringen, es sei denn es wurde Strafrechtlich alles schon geklärt, dann kann man Zivilrechtlich darauf aufbauen.
    Sollte dann allerdings auch ohne Anwalt klappen...


    Ich finde man sollte Anzeige erstatten, auch wenn es für einen selbst sinnlos erscheint.
    Evtl. kommt ja doch was bei raus, kann man vorher nie wissen und es kostet lediglich eine Aussage bei der Polizei/Staatsanwaltschaft!


    cu

  • Grade habe ich eine Nachricht vom PSN Support erhalten:




    War ja zu Erwarten. Ist wahrscheinlich die Standardantwort. Ich für meinen Teil werde mir jedenfalls nie mehr was per PSN kaufen.


    Den Account werde ich dann halt löschen und mir eine neuen machen. Wer weiß was der mit dem alles gemacht hat.

  • Zivilrechtlich wird das eh nicht wirklich was bringen, es sei denn es wurde Strafrechtlich alles schon geklärt, dann kann man Zivilrechtlich darauf aufbauen.
    Sollte dann allerdings auch ohne Anwalt klappen...

    Das ist leider ein weit verbreiteter Irrtum. Das Strafrecht ist komplett unabhängig vom Zivilrecht.


    Beispiel: A wird wegen Körperverletzung an B rechtskräftig strafrechtlich verurteilt. Möchte B nun Schadensersatz, wird der Fall zivilrechtlich komplett neu aufgebaut ohne Bezugnahme auf den strafrechtlichen Schuldspruch.


    Heißt übersetzt: Selbst wenn jemand strafrechtlich verurteilt wurde, kann es sein, dass das Gericht zivilrechtlich zu einem anderen Schluss kommt.
    Umgekehrt: Jemand wird zivilrechtlich zu Schadensersatz wegen uneralubter Handlung verurteilt aber strafrechtlich trotzdem freigesprochen.


    Zwei völlig unbhängige Verfahren (dennoch kann natürlich auf eingebrachte Beweise des jeweils anderen verfahrens zurückgegriffen werden).


    Bis vors Amtsgericht ist jede natürliche Person postulationsfähig, sodass kein Anwalt eingeschaltet werden muss. Das Amtsgericht ist bis zu einem Streitwert von 5.000€ zuständig, sodass in diesem Fall hier sogar ohne Anwalt geklagt werden könnte, das stimmt.


    @Grinschi
    Ja, das ist die Standardantwort von Sony. Allerdings hab ich es auch schon geschafft, mein Konto temporär zu sperren. Grund dafür war der Einloggversuch in mein Konto durch einen Freund in den Staaten. Soll heißen wäre die IP des "Hackers" großartig räumlich woanders angesiedelt, hätte vermutlich die automatische Sperre gegriffen.
    Hast du den Acc vll auf ner anderen Playstation irgendwann mal eingegeben oder ähnliches?

  • didi1000

    Hat das Label [PSN] hinzugefügt.

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