Urheberrechts-Novelle: Bei geknacktem Kopierschutz droht Gefängnis

  • Die Bundesregierung will das Urheberrecht neu gestalten. Bei den am Mittwoch abgeschlossenen Expertenanhörungen vor dem Rechtsausschuss des Bundestages geht es auch um das Recht auf Privatkopie.


    Der Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat das Ziel, das Recht des geistigen Eigentums zu modernisieren, es den Anforderungen der Informationsgesellschaft anzupassen und einen fairen Interessenausgleich zwischen den Kreativen, den Verwertern, der Geräteindustrie, den Nutzern sowie dem Kulturbetrieb und der Wissenschaft zu schaffen.


    Bei den Urhebern gibt es heftige Kritik. Wegen der komplizierten Materie wird das Gesetz voraussichtlich erst Anfang 2007 verabschiedet werden können. Der umfangreiche Gesetzentwurf hat mehrere Schwerpunkte: Eine völlig neue Pauschalvergütung, den Erhalt der Privatkopie und Regelungen für Nutzungsarten, die zum Zeitpunkt, als das Werk entstanden ist, noch unbekannt sind. Die SAT+KABEL dokumentiert die wichtigsten Änderungen:


    Auf massive Kritik stieß die angestrebte neue VERGÜTUNGSREGELUNG. Bisher waren die auf den Kaufpreis aufgeschlagenen Abgaben für Ton- und Bildaufzeichnungsgeräte detailliert im Gesetz geregelt. Künftig soll eine "angemessene" Vergütung zwischen den Herstellern von Geräten, mit denen Kopien angefertigt werden können, und den Verwertungsgesellschaften ausgehandelt werden. Gesetzlich festgeschrieben wird eine Obergrenze von fünf Prozent des Verkaufspreises des jeweiligen Geräts. In Streitfällen entscheidet eine Schiedsstelle oder als einzige Instanz das Oberlandesgericht. Gegen diese Obergrenze laufen Autoren und Künstler Sturm. Sie lehnen die Koppelung der Vergütung an den Gerätepreis als sachfremd ab. Da die Preise für Drucker, CD-Brenner, DVD-Rekorder und andere Kopier- und Speichermedien ständig fallen, befürchten die Urheber massive Einbußen. Die Gerätehersteller und die Informationswirtschaft begrüßen hingegen die Neuregelung.


    Die PRIVATKOPIE bleibt nach dem Gesetzentwurf auch künftig erlaubt - allerdings nur von einer legalen Quelle. Grenzen setzt zudem der Kopierschutz, mit dem viele CDs und DVDs versehen sind. Ein Recht auf Privatkopie zu Lasten des Rechteinhabers gibt es nicht. Wer den Kopierschutz knackt, riskiert ein Jahr Gefängnis. Illegale Kopien von Musik und Filmen bleiben auch für den privaten Gebrauch strafbar. Eine ursprünglich geplante "Bagatellklausel" wurde gestrichen. Wer für seinen Privatgebrauch dennoch illegale Kopien anfertigt, kann nur noch auf § 153 der Strafprozessordnung hoffen. Danach kann die Staatsanwaltschaft ein Verfahren einstellen, wenn die Schuld gering ist und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. Unzulässig ist eine Privatkopie von einem rechtswidrigen Angebot im Internet. Wer rechtswidrig erstellte Kopien gewerbsmäßig vertreibt, kann mit bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug bestraft werden.


    Per Gesetz sollen jetzt auch KÜNFTIGE NUTZUNGSARTEN geregelt werden. Bisher waren Verträge über noch unbekannte Nutzungsarten unmöglich. § 31, Absatz 4 des geltenden Urheberrechts erklärte die Einräumung von Rechten für noch nicht bekannte Nutzungsarten für unwirksam. Dieser Passus soll aufgehoben werden. Will heute ein Verwerter ein vor vielen Jahren entstandenes und auf einem alten Medium aufgezeichnetes Werk auf neue Art nutzen - etwa auf CD oder im Internet -, muss er sich mit dem Urheber oder dessen Erben über die neue Verwertung einigen. Die neue Regelung wird vom Fernsehen und der Filmwirtschaft begrüßt. Die Urheber lehnen sie ab. Der zur Disposition stehende Paragraf diene dem Schutz der Urheber und solle verhindern, dass ohne entsprechende Gegenleistung Nutzungsrechte eingeräumt werden, deren wirtschaftlicher Wert bei Vertragsabschluss noch nicht abzuschätzen sei.


    Quelle: Sat+Kabel

  • didi1000

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