PS Vita für 169 SFr!!!

  • Also
    1. Was in einen Schaufenster,Flyer.Plakat oder sonst was steht nennt man ANPREISUNG , da kann ich reinschreiben was ich will ist NICHT RECHTLICH BINDEND......
    2. Ein Angebot liegt nur vor wenn ich dich PERSÖNLICHE anspreche (in der Regel Name und Adresse ) Dieses ist den jeh nach Form (Gespräch Briefform usw) gewisse Tage gültig und auch RECHTLICH BINDEND


    Ich denke nicht das es in der Schweiz anders aussieht. Ich weiss das es fälle gibt wo trotz Tippfehlern Ware zu dem Preis ausgeliefert wurden (glaube bei Amazone) das ist den aber Kulanz und nix anderes.
    Jeder gute Anwalt würde euch sagen das eine Klage sinnlos ist.

  • Hallo


    Also in der Schweiz ist es anders. Ein Preis in einem Schaufenster ist verbindlich ausser es handelt sich um einen offensichtlichen Fehler... (z.B. eine 52 Zoll LCD für 20 Franken... Aber einen 52 Zoll für 300 Franken anstelle von 800 Franken kriegts du)


    Ein Angebot im Internet ist aber leider kein Schaufenster :P


    Ich habe übrigens immer noch nichts gehört, was aber eigentlich auch wieder für mich Spricht, denn das Gesetz sagt auch das bei einer bestellung, wenn man innerhalb einer Woche nix hoert, davon auusgegangen werden kann das ein Vertrag zustande gekommen ist. Trotzdem glaub ich immer noch nicht daran das ich eine, respektive 2 Vitas zu dem Preis bekomme obwohl ich mich eigentlich im Recht sehe.


    Cheers

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