Also
1. Was in einen Schaufenster,Flyer.Plakat oder sonst was steht nennt man ANPREISUNG , da kann ich reinschreiben was ich will ist NICHT RECHTLICH BINDEND......
2. Ein Angebot liegt nur vor wenn ich dich PERSÖNLICHE anspreche (in der Regel Name und Adresse ) Dieses ist den jeh nach Form (Gespräch Briefform usw) gewisse Tage gültig und auch RECHTLICH BINDEND
Ich denke nicht das es in der Schweiz anders aussieht. Ich weiss das es fälle gibt wo trotz Tippfehlern Ware zu dem Preis ausgeliefert wurden (glaube bei Amazone) das ist den aber Kulanz und nix anderes.
Jeder gute Anwalt würde euch sagen das eine Klage sinnlos ist.