Wie von Seiten der USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) bekannt gegeben
wurde, hat der Förderverein für Jugend- und Sozialarbeit, der bisherige Träger der
Einrichtung, die Verantwortung an die Industrieverbände Bundesverband Interaktive
Unterhaltungssoftware e.V. und den Bundesverband der Entwickler von
Computerspielen G.A.M.E. e.V. abgegeben.
Damit wurde die erste Phase der im letzten Sommer angekündigten Restrukturierung
der freiwilligen Selbstkontrolle für Computer- und Videospiele abgeschlossen.
Seinerzeit geriet die USK aufgrund eines Gutachtens des Hans-Bredow-Institutes in die
Kritik, da dieses Gutachten die bisherige Trägerstruktur nicht gutheißen konnte und
dringende Veränderungen empfohlen hatte.
Der neue Träger der USK ist nun die neu eingerichtete Freiwillige Selbstkontrolle
Unterhaltungssoftware GmbH, deren Gesellschafter die einzelnen Verbände sind. Mit
diesem Modell orientiert man sich nun eher an der FSK (Freiwillige Selbstkontrolle), die
in der Filmbranche prüft, für welches Alter die jeweiligen Filme geeignet sind. Die FSK
wird auch von der Wirtschaft getragen.
Olaf Wolters, der Vorsitzende der BIU (Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e.V.) erklärte hierzu:
„Mit der neuen Trägerstruktur haben wir die Forderung von Bund und Ländern nach mehr Transparenz erfüllt.“
Claas Oehler, der Geschäftsführer für Recht und Regulierungsfragen bei GAME fügt ergänzend hinzu:
„Die Verantwortlichkeiten sind in der neuen Struktur deutlicher herausgestellt. Die Industrie stellt den Ländern eine Infrastruktur für das Alterskennzeichnungsverfahren zur Verfügung. Die Alterskennzeichen als solche kommen weiterhin als staatlicher Verwaltungsakt von den Obersten Landesjugendbehörden.“
Da die erste Phase nun abgeschlossen ist, gedenkt man im Zuge der zweiten Phase
das Kennzeichnungsverfahren zu optimieren. Zudem möchte man die öffentliche
Wahrnehmung der USK verbessern und die Kommunikation weiter ausweiten.
Quelle: usk.de