"Freibrief" für Internetpiraten

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    Die Werbekampagne gegen Internetpiraterie zeigt Wirkung: Die Zahl illegaler Downloads geht seit Jahren zurück. Doch jetzt der herbe Rückschlag: In vielen Bundesländern geben Staatsanwälte Raubkopierern einen Freibrief, sofern diese mit dem Diebesgut keine Geschäfte machen. Simone Herbeth von der Staatsanwaltschaft Berlin dazu: "Wir müssen im Einzelfall sehr genau prüfen, ob die Ermittlungen die wir führen würden, die ja oftmals mit sehr gravierenden Grundrechtsbeeinträchtigungen verbunden sind, im Einzelfall angemessen und zielführend sind." Der Ermittlungsaufwand ist enorm: Die IP Adresse allein reicht nicht aus. Wenn mehrere Personen auf einen Computer zugreifen können, sind Hausdurchsuchungen notwendig. In vielen Bundesländern gibt es daher Richtlinien, wonach nur noch gegen große Fische ermittelt werden soll. Darunter fällt in Nordrhein Westfalen, wer mehr als 300 Dateien illegal herunterlädt, in Sachsen Anhalt wer mehr als 3000 Dateien oder 200 Filme zieht oder in Bayern und Baden Württemberg, wer mehr als 3000 Euro Schaden anrichtet. Die Unterhaltungsindustrie füchtet um ihre Existenz. Stefan Michalk/Bundesverband Musikindustrie: "Wenn eine CD im Laden geklaut wird, wird das Delikt weiter verfolgt, wenn ein vergleichbares Delikt im Internet passiert, soll es nicht mehr verfolgt werden. Das ist für uns nicht akzeptabel." So will die Musikindustrie weiterhin zivilrechtlich gegen Raubkopierer vorgehen. Ohne die Ermittlungen der Staatsanwaltschaften wird das aber schwerer werden.


    Quelle: RTL2 News

  • didi1000

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