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Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hat die europäische und damit ungeschnitte Fassung von Left 4 Dead indiziert.
Left 4 Dead landete auf der Liste B: d.h., dass das Spiel nach Ansicht der BPjM gegen §131 StGB verstößt und strafrechtliche Relevanz aufzeigt.
Der EU-Version droht jetzt die Beschlagnahmung.
In Deutschland erschien das Spiel geschnitten mit der Einstufung "Keine Jugendfreigabe".