Der Bundesgerichtshof hat gestern entschieden, dass heimliche Online-Durchsuchungen von privat oder geschäftlich genutzten PCs durch die Polizei unzulässig sind. Die Durchsuchung des PCs eines Beschuldigten gespeicherten Daten ist nicht durch die Strafprozessordnung gedeckt. Die Verordnung erlaubt nur eine offene Durchsuchung. Es fehlt also für solchen Eingriffe eine Ermächtigungsgrundlage.
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat ebenfalls gestern bereits angekündigt, schnell eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, damit heimliche Online-Durchsuchungen durch die Strafverfolgungsbehörden möglich werden; diese Maßnahme ist unverzichtbar.
Dann wird mal eine Gesetz geschrieben und schwub ist es erlaubt
gruss Poweracker
Quelledradio.de