Online-Durchsuchungen durch BKA verboten

  • Der Bundesgerichtshof hat gestern entschieden, dass heimliche Online-Durchsuchungen von privat oder geschäftlich genutzten PCs durch die Polizei unzulässig sind. Die Durchsuchung des PCs eines Beschuldigten gespeicherten Daten ist nicht durch die Strafprozessordnung gedeckt. Die Verordnung erlaubt nur eine offene Durchsuchung. Es fehlt also für solchen Eingriffe eine Ermächtigungsgrundlage.
    Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat ebenfalls gestern bereits angekündigt, schnell eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, damit heimliche Online-Durchsuchungen durch die Strafverfolgungsbehörden möglich werden; diese Maßnahme ist unverzichtbar.


    Dann wird mal eine Gesetz geschrieben und schwub ist es erlaubt :D :D


    gruss Poweracker



    Quelledradio.de

  • Hi.


    Ich finde hier (aber auch woanders) merkt man richtig das die Stasi damals nicht abgeschafft wurde, sondern immer noch sehr aktiv ist und langsam aber sicher versucht die gleichen Rechte zu erlangen wie sie damals in der DDR hatten...


    Alles natürlich unter dem Deckmantel man würde den Staat gegen Terroristen schützen.
    Hat eigentlich schon einmal jemand daran gedacht das wir nur angegriffen werden wenn wir die Leute nicht in Ruhe lassen!?
    Wer sollte den "einfach so" mal in irgendeinem Land einen Terroranschlag verüben?


    Das erklärt auch, warum die Amis die meiste Angst vor Anschlägen haben...


    cu

  • Herr Schäuble und viele andere Politiker immer sehr schnell bei der Sache wenn es um Rechtsdehnung/Rechtsbeschneidung geht.
    So etwas wie ein Recht und Schutz der Privatsphäre ist den Politikern fremd.
    Es fällt Ihnen aber immer wieder ein wenn es darum geht offenzulegen welche Einkünfte sie neben Ihren Diäten haben.
    Das sollte einem zu Denken geben. X(

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