Schweiz: Umgehung von Kopierschutz bleibt straffrei

  • Schweiz: Umgehung von Kopierschutz bleibt straffrei

    Während es in Deutschland auch für Privatpersonen verboten ist, einen digitalen Kopierschutz zu umgehen, erhalten die Bürger der Schweiz eine Ausnahmeregelung, die das Erstellen von "Privatkopien" auch unter Umgehung eines Kopierschutzes erlaubt.


    Der Schweizer Städterat hat am Dienstag einer Revision des Urheberrechtsgesetzes zugestimmt. Die Änderungen müssen nun noch vom Nationalrat der Alpennation abgesegnet werden, was sehr wahrscheinlich ist. Stimmt auch der Nationalrat dem überarbeiteten Gesetz zu, wird die Ausnahmeregelung eingeführt.


    Dennoch bleibt es prinzipiell weiterhin verboten, technische Schutzmaßnahmen zu umgehen. Dann gilt jedoch, dass das Umgehungsverbot nicht gegenüber Personen geltend gemacht werden kann, die den Schutz nur zum Zweck einer gesetzlich gestatteten Nutzung umgehen. Durch diese Formulierung erhalten nicht nur Privatpersonen ihr Recht auf Privatkopien zurück.


    Auch Wissenschaftler und andere Personen, die eine "gesetzlich erlaubte Verwendung" nachweisen können, werden nicht länger durch DRM eingeschränkt. Die Schweiz folgt durch die Beschlüsse ihrer Regierung somit nicht den Beispielen von Deutschland und den USA, sondern legt die Einschränkungen durch digitale Schutzmaßnahmen besonders liberal aus.

  • didi1000

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