Urteil: Falsche Preise im Internet teils bindend

  • Fürth (dpa) - Im Internethandel sind einem Urteil zufolge falsche Preisangaben unter bestimmten Umständen für den Verkäufer bindend. Im konkreten Fall ging es vor dem Amtsgericht Fürth um Flachbildschirme des Online-Händlers Quelle, wie Justizsprecher Thomas Koch am Mittwochabend sagte. Diesen Artikel weiter lesen


    «Die waren irrtümlich zu einem falschen Preis ins Internet eingestellt.» Die Kunden wurden von Quelle jedoch nicht oder erst sehr spät auf den Irrtum hingewiesen. Das Unternehmen muss ihnen nun die Flachbildschirme zum ausgewiesenen Preis von 199,99 Euro statt 1999,99 Euro ausliefern (Az.: 310 C 2349/08 u. Az.: 360 C 2779/08 vom 11. August).


    «Das Gericht legte den Schwerpunkt darauf, dass dadurch, dass der Preis so eingestellt und eine Bestätigung herausgeschickt wurde, ein Vertrag zustande kam und der Versandhändler daran gebunden bleibt», erläuterte Koch. Dies gelte auch, wenn der Vorgang automatisch ablaufe. Die in zwei Verfahren klagenden Kunden hatten von Quelle nach der Online-Bestellung im Jahr 2007 eine Anzahlungsaufforderung erhalten. Einen der Käufer informierte das Unternehmen nachträglich über den Irrtum, nach Ansicht des Gerichts aber unverhältnismäßig spät. «Da kann man gar nicht mehr von Irrtum sprechen, denn zu dem Zeitpunkt, an dem das Angebot geklickt wurde, hat der Versandhändler schon von dem niedrigeren Preis gewusst», schilderte Koch.


    «Es ist schwierig zu sagen, die ganze Rechtsprechung ändert sich jetzt», erläuterte der Justizsprecher die Konsequenzen des Urteils. «Denn es kamen besondere Umstände dazu.» Bislang herrscht laut Koch unter Juristen die Ansicht, dass ein Preis an sich kein Angebot, sondern nur eine Einladung zu einem Vertrag ist. Dieser kommt erst mit der Bestätigung des vom Käufer akzeptierten Preises durch den Verkäufer zustande.


    yahoo.de


    schönes Schnäppchen :D


    Aber das wär natürlich schon angenehm wenn das Realität würde, da hätt ich persönlich schon ein paar Schnäppchen z.b. bei Amazon gemacht, die dann 2 Tage später von Amazon wieder einfach stoniert worden sind X(

  • Zitat

    Original von jovili
    Aber das wär natürlich schon angenehm wenn das Realität würde, da hätt ich persönlich schon ein paar Schnäppchen z.b. bei Amazon gemacht, die dann 2 Tage später von Amazon wieder einfach stoniert worden sind X(


    Das kenne ich auch :D

  • Zitat

    Original von jovili
    Aber das wär natürlich schon angenehm wenn das Realität würde, da hätt ich persönlich schon ein paar Schnäppchen z.b. bei Amazon gemacht, die dann 2 Tage später von Amazon wieder einfach stoniert worden sind X(


    da wird sich auch nicht viel ändern, denn quelle hat halt einen fehler gemacht und amazon ist da etwas klüger :D

  • Zitat

    Original von snu


    da wird sich auch nicht viel ändern, denn quelle hat halt einen fehler gemacht und amazon ist da etwas klüger :D


    sobald man die Bestätigung hat ist es rechtskräftig, solang man Geschäftsfähig ist :rolleyes:

  • Zitat

    Original von sy-93


    sobald man die Bestätigung hat ist es rechtskräftig, solang man Geschäftsfähig ist :rolleyes:


    Leider nicht, erst nach Versand der Ware.


    Quelle hat ja billig verkauft, versendet, und dann wollten die die höheren Preis soweit ich weiß...


    Gruß


    Tom

  • also ich hab heut das nochmal bei Galileo gesehn (komischer zufall 8o)
    da war von ner 2. Bestätigung die Rede, nicht die Bestellbestätigung...
    habs auch nicht so richtig verstanden :rolleyes:
    egal wenn ich ein Schnäppchen sehe, greif ich zu, und wenn die am ende den rest betrag wollen sag ich das ich 16 bin 8) :rolleyes:

  • Zitat

    Original von sy-93
    also ich hab heut das nochmal bei Galileo gesehn (komischer zufall 8o)
    da war von ner 2. Bestätigung die Rede, nicht die Bestellbestätigung...
    habs auch nicht so richtig verstanden :rolleyes:
    egal wenn ich ein Schnäppchen sehe, greif ich zu, und wenn die am ende den rest betrag wollen sag ich das ich 16 bin 8) :rolleyes:


    deine 16 sind kein freifahrtsschein. es gibt einen "taschengeldparagraph" der es ermöglicht, auch ohne zustimmung der erziehungsberechtigten, ein rechtsgeschäft abzuschliessen - lernt ihr nix mehr in der schule :D

  • natürlich kenn ich den taschengeld paragraphen...
    Nur weiß ich nimmer wie genau der lautete...
    Naja ich krieg sowieso kein festes taschengeld...
    Wenn ichs brauche, krieg ichs:]:D

  • didi1000

    Hat das Label [News] hinzugefügt.

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