Induzierungshammer hat zugeschlagen!

  • Zitat

    Original von Berny_AB
    Wenn es so weiter geht bald Überlebenskünstler...


    Da haste recht..zumindest einige Entwickler

  • Indizierungen im September 2010:


    Liste B:


    - Wolfenstein (Playstation 3, US-Version)
    - Aliens versus Predator (Playstation 3, chinesische Version)


    Liste A:


    - Wet (Playstation 3, UK-Version, Xbox360 EU-Version)


    Quelle: Gamezone.de

  • ich finde die BPjM ganz lustig weil was verboten ist ist interessant


    jugendschutz muss sein keine frage aber das erwachsene in einem punkt auch gestaft werden ist scheiße


    aber einwas positives hat die sache die haben eine liste auch index genannt und da stehen alle schönen spiele mit usk 16/18 drin oder habt ihr die lust die spiele aus den massen an spielen zu filtern^^


    und ich wage zu bezweifeln wenn ihr in eine algemeine personalkontrolle kommt das die euch ein spiel wegnehmen was ab 18 ist wenn ihr 18 seit bei spielen mit verfassungwiedrigen inhalten ok vieleicht aber nicht bei nem spiel was zb aus usa kommt da machen die nichts weil die polizei in dem moment davon keine ahnung hat die sehen nur ab 18 oh du bist 18 dann ist ok mehr nicht


    und noch was alle sind gegen das iligalle downloaden von musik ok aber bei einer polizei kontrolle fragt auch keiner woher die cd mit mp3 oder die musik aufm stick her kommt


    es ist also immer von 2 seiten zu betrachen die BPjM denkt ja wieder nen spiel aufm index und andere sagen oh wieder ein spiel was interessant klingt


    und zumal man sich ja jedes spiel übers internet bestellen kann oder feunde fragt die über 18 sind habe ich damals auch gemacht

    Wenn die Auslagerungsdatei auf Laufwerk E: eine Anfangsgröße von weniger als 0 MB hat, wird das System möglicherweise keine Debuginformationen speichern können, wenn ein >>STOP<< Fehler auftritt



    Ja, ich bin zu spät - wurde im hohen Gras von Pokemon angegriffen.

  • Indizierte Spiele sind NICHT verboten!!!


    Zitat

    Indizierte Medien dürfen Kindern und Jugendlichen weder verkauft noch überlassen oder anderweitig zugänglich gemacht werden. Sie dürfen nicht mehr beworben werden und nicht im Versandhandel vertrieben werden, es sei denn, es werden Vorkehrungen getroffen, um sicherzustellen, dass der Kunde mindestens 18 Jahre alt ist. Indizierte Videofilme und Computerspiele dürfen in Geschäften angeboten werden, sie dürfen Kindern und Jugendlichen aber nicht frei zugänglich sein. Indizierte Bücher dürfen in der Buchhandlung nur unter der Ladentheke angeboten werden. Strittig ist, ob eine kritische Rezension von jugendgefährdenden Medien möglich ist, da es hierzu keine einheitliche Rechtsprechung gibt.


    Und wenn man in eine Personenkontrolle der Polizei gerät, wird kein Polizist sagen:"Ausweis und Videospiele, bitte!"


    Ich war schon einige Male in einer Personenkontrolle und die wollten nur meinen Ausweis sehen. Also in meinen Augen ist deine Aussage totaler Quatsch.


    Demnach würde dir niemals ein Polizist ein indiziertes Spiel wegnehmen, weil es keinen Grund gäbe.


    Man darf ja auch indizierte Spiele ganz normal kaufen, ohne Probleme. Anders sieht es bei bundesweit beschlagnahmten Spielen aus: Der Verkauf ist verboten, der Besitz aber erlaubt!

  • didi1000

    Hat das Label [News] hinzugefügt.

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