Urteil von OLG Köln zu Kontosperrungen von Amazon:
Kunden darf Zugriff auf erworbene digitale Inhalte nicht verwehrt werden.
Ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Quelle:
https://www.verbraucherzentrale.nrw/urteil-von-olg…ngen-von-amazon
Sollte ja für Sony auch gelten.