Eine heiße Newsmeldung ereilt uns aus England, denn dort hat ein Onlinehändler mit dem
vielsagenden Namen "Mr. Modchips" einen Rechtsstreit bezüglich dem Vertrieb von Modchips gewonnen.
Das Urteil besagt, dass die Urheberrechtsverletzung schon stattfindet, bevor
der Modchip in Einsatz kommt und aus diesem Grunde der Modchip keinen
Kopierschutzmechanismus umgeht.Auf diesem Argument aufbauend wurden alle 26 Anklagen gegen Mr.
Modchips abgewiesen. Dies ist ein ziemlich starker Schlag gegen die
pseudo privaten Anti-Piracy Unternehmen wie in England z.B. die ELSPA oder hierzulande
die GVU, deren Fäden von der Industrie gezogen werden um ihre kommerziellen
Interessen zu wahren, ohne auf ihrem ignoranten Weg die Rechte und Interessen von
Endbenutzern und mittelständischen Unternehmen zu respektieren.
Zumindest in Großbritannien dürfte diese Gerichtsentscheidung von gestern
richtungsweisend sein, denn der Richter kam in seinem Urteil zu der Ansicht, dass die
Modchips an sich nicht gegen das Copyright verstoßen.