Ein deutscher PS3 Besitzer hat nun bei der EU-Kommission Beschwerde über den riesen Konzern eingelegt. In einen sieben seitigen Bericht werden Sony allerlei Verstöße gegen das Gesetz unterstellt. Hauptsächlich Klagt der Kunde gegen fehlenden Datenschutz seitens Sony.
So werden Informationen wie Vor und Zuname sowie Adressen direkt an den Konzern zuzüglich Informationen der angeschlossenen Geräte gesendet. Dies verstoße laut Kläger eindeutig gegen das EU recht. Zudem fand er zusammen mit seinem Anwalt einen weiteren nicht legalen Punkt. Denn sobald man zu seinem Account die Kreditkarten Information hinzufügt werden bei keinem späteren Kauf mehr die CVV-Codes abgefragt. Das wiederum bedeutet das Sony diese speichert, was jedoch eindeutig gegen die internationalen Normen bezüglich der Speicherung von Kreditkarteninformationen verstoße. Außerdem ist es fragwürdig ob der Konzern überhaupt dazu befähigt ist die Kreditkartendaten zu bewahren, da laut AGB die Verarbeitung im Ausland erfolgt.
Weiter bei Zahlungen wirft man Sony vor bei Preisen von zB. 3,99 aufzurunden und 5 Euro von der Kreditkarte abzubuchen. Laut den Geschäftsbedingungen soll der Betrag, der zu viel abgebucht wurde, als Gutschrift für den nächsten Playstation Kauf verwendet werden und das es technisch nicht anders möglich sei anders abzubuchen. Doch mit Kreditkarten ist es sehrwohl möglich exakte Beträge abbuchen zu können, dies bedeutet Sony schreibt in den AGB nicht die Wahrheit.
Ein weiterer schon oft diskutierter Punkt wurde ebenfalls von dem Kunden aufgegriffen. Denn so lässt sich gekaufte Software nur dann abspielen wenn man auf der aktuellsten Firmwareversion ist. Ist keine aktuelle Version installiert sei es nicht möglich auf den erworbenen Inhalt zuzugreifen. Doch laut Gewährleistungsrecht muss dies der Fall sein. Ein weiterer heißer Punkt ist das entfernen von Funktionen, wie es bei OtherOS der Fall war. So hat Sony lange Zeit mit diesem Feauture geworben Linux offiziell installieren zu können, was dann jedoch mit einem Firmware Update entfernt wurde. Nun hat man die Qual entweder Linux behalten zu können oder vom Playstation Network ausgeschlossen zu werden.
Anschließend erwähnt der Kunde noch, das sämtliche EULAS, AGBs und TOS komplett Unwirksam sind, da man als Kunde nicht vor dem Kauf einer Playstation Konsole die Notwendigen Verträge einsehen kann.
Was haltet ihr von dieser Aktion des Klägers ? Schon oft ist es jemanden gelungen über Jahre diese Verfahren führen zu können und am Schluss noch als Sieger dazustehen.