Bloß gut das meine Rechts Vorlesung nocht nicht soo lange her ist...
Im Moment des Kaufes also der Übergabe des Geldes und der Konsole, ist das Eigentumsrecht der PS3 an mich über gegangen. Gegenstand war also die gesamte Konsole + aller ihre Funktionen und Möglichkeiten. Sollte nun durch ein Update eine Funktion, die mir damals quasi zugesichert wurden ist, entfernt werden, handelt es sich meiner Meinung nach um ein Eigentumsdelikt, ein nachträglicher Eingriff in die Produktzusage . Also eine Art "Sachbeschädigung" strafbar nach StGB!!
Die deutschen Richter werden sich wieder einmal freuen, einen Konzern in die Schranken zu weisen.
Sony würde sich immer mehr selbst schädigen, wenn die Hardcore Fans schon langsam überlegen zu wechseln...
abwarten und hoffen
nice day