Nintendo Switch CFW mit Games bei eBay verkauft

  • Moin Leute,


    ich habe dummerweise eine Switch mit CFW und ca. 20 installierten Games bei eBay versteigert. ich weiß….richtig dumm.


    Die Versteigerung ist auch ordnungsgemäß beendet worden und der Käufer hat bezahlt.


    Daraufhin habe ich eine Nachricht von eBay bekommen u.a. mit diesem Inhalt:


    Ihr Angebot wurde von ESA - Entertainment Software Association wegen eines Verstoßes gegen Urheberrechte gemeldet. Das Programm für verifizierte Rechteinhaber (VeRi) bietet den Inhabern von Schutzrechten die Möglichkeit, Angebote zu melden, die ihrer Meinung nach ihre Rechte verletzen


    Den Verkauf habe ich abgebrochen. Anzeige ist gelöscht. Trotzdem habe ich bisschen Panik, dass da noch was kommen könnte…Abmahnung oder Schadenersatzansprüche.


    Muss ich mit was rechnen?


    Danke für jede Antwort.

  • didi1000

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Da wird nichts passieren, deutet nicht Software Piraterie zu unterstützen,denn jedes einzelne Spiel wo nicht Orginal drauff war kann der Spielehersteller dich auf große Summen verklagen, da bringt einem ein unwissenheit ebenfalls nichts.


    zzOptizz alleine ist für jedes seiner Verhalten und Verkauf zuständig da kann dir hier im Forum jeder das selbe sagen aber die Menschheit wird nur dann wach, wenn ein Brief im Briefkasten liegt !


    Aber eine andere Frage wieso unbedinngt verkrampft klebt man ständig bei dem Thema CFW fähig, weiss der geier was für es namen dafür gegeben wird um bloss den Goldenen Pokerkarte beim

    Gambling erreicht oder wozu das ganze ?

    Was bitte sehr schmückt man den Thema so goldig und am ende, wenn man gemeldet wird kriegt man Panik ?


    Verstehe ich einfach nicht ehrlich, es klingelt rot nach Piraterie ist doch logisch ?


    NO WAY !

  • Danke, das beruhigt mich. Aber wieso bist du dir da so sicher?

    Erfahrung, solche Konsolen sind regelmäßig auf eBay und co... Hab sehr selten gelesen das da wirklich Probleme durch kamen (hab nur einen Fall mit ner ps3 im Kopf).

  • Erfahrung, solche Konsolen sind regelmäßig auf eBay und co... Hab sehr selten gelesen das da wirklich Probleme durch kamen (hab nur einen Fall mit ner ps3 im Kopf).

    Ich mit ner PSP... wurde enfernt und gut ist.

    Denke das da mit Nintendo genauso wenig passiert !

  • Urheberrechtsklagen, kann nur nur der Urheber. Kannst ihm ja schreiben, das das sein Anwalt gerne die Urheber informieren kann und das in dem Fall der Verkäufer sowie der Käufer Teil dieser Urheberrechtsverletzung sind. Du hast die Raubmordkopien erstellt und verkauft und er hat sie wissentlich gekauft, beides nicht legal

  • Außer der Käufer ist Nintendo bzw. in deren Auftrag, dann vllt.
    Hast Du denn die Konsole überhaupt versendet ?
    Weil dann kann es natürlich sein, daß Du aufgrund dessen das sich dort Raubkopien drauf befanden Ärger bekommen kannst.
    Natürlich nicht von einer Privatperson - aber wenn z.B. im Auftrag von Nintendo eine Anwaltkanzlei gekauft hat könnte das schon möglich sein.

  • ich habe den Kauf abgebrochen und nichts versendet.

    Dann hast du m.E. auch nichts zu befürchten! Es ist ja noch nichts versendet worden, was zu Problemen führen könnte, außer dass du den Artikel illegal bei ebay angeboten hast. Da auch der Kauf abgebrochen wurde, kam es auch nicht zum Vertrag!

  • Schon so viele vermeintliche Schnäppchen bei ebay gemacht, die dann aber nicht versandt wurden (=Verkauf abgebrochen), weil der Verkäufer wohl nicht damit gerechnet hatte, dass das Produkt so günstig aus der Auktion kommt.

    Am Ende ärgert man sich natürlich weil man den Schnapper nich erhalten hat, aber der Verkäufer sagt dann einfach nach Auktionsende, "dass das Produkt leider zerstört wurde" lol Da kannste dann nichts machen bzw hatte ich dann auch nicht den Nerv mich groß drum zu kümmern (was soll man da auch machen).

    Also: schreib "Leider wurde die Switch zerstört" und kann daher nicht mehr verkauft werden. Geht auch nach einer Auktion, falls dieser Fall mal eintritt. Ich finds natürlich doof, aber in deinem Fall wäre es vllt eine Option.


    Wenn du dann ganz witzig bist, verkaufste das Teil (wie meine Verkäufer in diesen Fällen) dann zwei Wochen später einfach erneut mit anderer Beschreibung (und utopischen Mindestpreis, welcher dann nie erreicht wird haha)

  • Nein, ich habe den Kauf abgebrochen und nichts versendet. Somit kann nichts nachgewiesen werden.


    Und er besteht jetzt auf den Kaufvertrag und unterstellt mir, dass ich Raubkopien verkaufe. Er würde damit heute zur Polizei gehen, was ja richtig dumm von ihm wäre….wenn ich das von punki lese

    Lass ihn doch zur Polizei gehen !

    Das ist nur ne leere Drohung, die Polizei wird da eh nix machen.

    Die haben auch was anderes zutun, z.B. nach McDonalds zu fahren ! :ll:

    Zudem kommt er wahrscheinlich aus einem anderen Bundesland, oder ?

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