Heute hat die USK beschlossen Verfassungsfeindliche Symbole, wie zum Beispiel Hakenkreuze, in Spielen zu zu lassen.
Bei Filmen und Serien ist das schon seit Jahren der Fall, da diese Medien unter die Kunstfreiheit fallen.
Zitat von USK...Ab sofort kann die Sozialadäquanzklausel des § 86a Abs. 3 des Strafgesetzbuches (StGB) durch die USK-Gremien bei der Prüfung von Computerspielen mit einbezogen werden. Damit können solche Computer- und Videospiele eine Altersfreigabe der USK erhalten, in denen die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen von den USK-Gremien als sozialadäquat beurteilt wird. Sozialadäquat bedeutet in diesem Zusammenhang, dass Symbole verfassungsfeindlicher Organisationen in einem Titel verwendet werden können, sofern dies der Kunst oder der Wissenschaft, der Darstellung von Vorgängen des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient...
„Durch die Änderung der Rechtsauffassung können Spiele, die das Zeitgeschehen kritisch aufarbeiten, erstmals mit einem USK-Alterskennzeichen versehen werden. Dies ist bei Filmen schon lange der Fall und auch im Hinblick auf die Kunstfreiheit richtigerweise jetzt auch bei Computer- und Videospielen. Die Gremien der USK werden auch diese Aufgabe mit großer Sorgfalt, Kompetenz und Verantwortungsbewusstsein wahrnehmen.“
„Als Beirat der USK kennen wir das große Potenzial von Computerspielen für die Gesellschaft und sehen gleichzeitig die gesellschaftliche Verantwortung für einen guten Schutz von Kindern und Jugendlichen. Das Zusammenwachsen der Mediensysteme macht es erforderlich, dass der Jugendmedienschutz nach vergleichbaren Regeln gewährleistet wird. Es ist eine richtige Entscheidung, dass die USK nun auch solche Inhalte in der Prüfung berücksichtigen kann, bei denen im Einzelfall die Sozialadäquanz abzuwägen ist.“